Modernisierung von Wohnraum: Kreis weist auf weiterhin attraktive Konditionen hin

Die große Mehrzahl der Wohngebäude, in denen die Menschen in NRW in den kommenden Jahrzehnten leben werden, besteht bereits heute. Um den veränderten Wohnbedürfnissen verschiedener Generationen zu entsprechen, reicht daher der verstärkte Neubau von Wohnungen und Eigenheimen nicht aus. Auch die vorhandenen Wohngebäude müssen modernisiert und aktuellen Anforderungen angepasst werden. Hierzu stellt das Land NRW auch 2020 wieder Fördergelder im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bereit, worauf der Kreis Coesfeld nun hinweist.

Die neuen Förderbestimmungen beinhalten weiterhin attraktive Förderbedingungen. Sie lassen sich kurz mit der Formel 100 – 100 – 20 – 20 beschreiben, berichtet Andreas Arf, Leiter des Fachdienstes Wohnraumförderung bei der Kreisverwaltung. Diese Zahlen stehen für eine 100-prozentige Förderung der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Höhe von maximal 100.000 EUR je Wohnung. Die Zweckbindung als sozialer Wohnraum, die sich durch die Förderung ergibt, beträgt 20 (oder 25) Jahre, und auf das anerkannte Darlehen werden 20 Prozent Tilgungsnachlass gewährt.

Förderfähig sind grundsätzlich alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung sowie teilweise auch die der Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden (Mehrfamilienhäuser und Eigenheime). Für die Förderung eines Eigenheims bestehen Einkommensgrenzen.

Ein Termin für ein ausführliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch kann mit Andreas Arf unter Telefon 02541 / 18-6400 vereinbart werden. Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/ (Suchbegriff „Modernisierung“).

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