Alter Bußgeldkatalog wieder gültig
Ab sofort wendet die Bußgeldstelle des Kreises Coesfeld wieder den alten Bußgeldkatalog an, der vor dem 28. April 2020 gültig war. Hintergrund ist ein Formfehler im Gesetzgebungsverfahren. Das Innenministerium des Landes NRW hat daher am 6. Juni 2020 mit einem Erlass entschieden, dass für alle laufenden und künftigen Verfahren wieder der Rechtsstand von vor dem 28. April 2020 angewendet werden soll.
Alle betroffenen Verfahren werden nun durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle umgestellt. Bitte sehen Sie zunächst von telefonischen Rückfragen ab. Bereits erlassene und nicht rechtskräftige Bußgeldbescheide werden zurückgenommen und nach dem alten Recht neu erlassen. Sofern mit dem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot verbunden war, was nach dem alten Rechtsstand nicht der Fall ist, wird ein ggfls. bereits abgegebener Führerschein mit dem neuen Bußgeldbescheid zurückgesendet.