Coronavirus: Ab morgen Einschränkungen im Kreis Coesfeld – Anstieg der 7-Tages-Inzidenz auf 43,1

Im Kreis Coesfeld hat die Zahl der Neuinfizierungen in den vergangenen sieben Tagen den Grenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten. Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 43,1. Der maßgebliche Inzidenzwert ist der Meldewert des Landeszentrums Gesundheit.

 

Am heutigen Tag hat der Kreis Coesfeld daher eine Allgemeinverfügung in seinem Amtsblatt veröffentlicht, in der das Erreichen der Gefährdungslage 1 festgestellt wird. Damit treten ab morgen strengere Schutzmaßnahmen in Kraft. Dies sind insbesondere:

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind nicht zulässig
  • an Festen außerhalb des privaten Raums (z.B. Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeiern) dürfen maximal 25 Personen teilnehmen
  • bei Konzerten, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten sowie bei Sportveranstaltungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern kann nicht mehr durch eine qualifizierte Rückverfolgbarkeit ersetzt werden

Bei den Maßnahmen handelt es sich um die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Maßnahmen, die das Land NRW in der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung festgelegt hat.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen), wurde nicht angeordnet, da der Mindestabstand von 1,5 Metern in den genannten Bereichen nach Einschätzung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingehalten werden kann.

In einer Videokonferenz am Dienstag, den 20.10.2020, haben sich Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreisgebiets einheitlich dafür ausgesprochen, innerhalb des Kreisgebietes keine Differenzierungen vorzunehmen. Aktuell gibt es in allen Kommunen positive Coronafälle ohne erkennbaren Hotspot, sodass sich ein diffuses Ausbruchsgeschehen ergibt.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Coesfeld finden sie unter www.kreis-coesfeld.de/aktuelles/amtsblatt.html.

Weitere Zahlen, Entwicklungen sowie graphische Darstellungen zum Coronavirus können dem Dashboard des Kreises Coesfeld entnommen werden:www.kreis-coesfeld.de/corona. Die Corona-Hotline für gesundheitsbezogene Fragen des Kreisgesundheitsamts ist unter der Rufnummer (02541)18-5380 von montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

Wochenrückblick des Landrats vom 22.03.2024

Kreis Coesfeld im Nationalsozialismus

Elterngeld Online

Stellenangebote

Franz-Darpe-Preis 2024

Serviceportal Kreis Coesfeld

Im Serviceportal Kreis Coesfeld finden Sie die Dienstleistungen, Kontaktpersonen und Servicezeiten des Kreises Coesfeld beschrieben.

Willkommen im Kreis Coesfeld

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Telefax: 02541 18-9999
E-Mailinfo(at)kreis-coesfeld.de
De-Mail: info(at)kreis-coesfeld.de-mail.de

Wunschkennzeichen / Terminreservierung

Social Media