Coronavirus: 30 Neuinfektionen im Kreis Coesfeld

Die Zahl der Neuinfektionen ist gegenüber der Meldung vom Vortrag (22.10.2020) um 30 Personen und unter Berücksichtigung zwischenzeitlich Gesundeter auf nunmehr insgesamt 150 infizierte Personen gestiegen. Die aktuell infizierten Personen verteilen sich wie folgt:

Ascheberg (16), Billerbeck (11), Coesfeld (22), Dülmen (11), Havixbeck (13), Lüdinghausen (19), Nordkirchen (5), Nottuln (11), Olfen (18), Rosendahl (2), Senden (22).

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, verstärkt durch Kräfte aus den unterschiedlichen Abteilungen der Kreisverwaltung, verfolgen die Kontakte von Neuinfizierten nach, setzen ggf. Personen in Quarantäne sowie erkundigen sich nach dem Wohl der infizierten Personen, und das von früh morgens bis in den späten Abend hinein.

Weitere Zahlen, Entwicklungen sowie graphische Darstellungen zum Coronavirus können dem Dashboard des Kreises Coesfeld entnommen werden: www.kreis-coesfeld.de/corona.

Das Kreisgesundheitsamt informiert darüber, dass bspw. Jahreshauptversammlungen von Vereinen ab Dienstag, 27.10.2020, mit max. 100 Personen stattfinden dürfen (größere Teilnehmerzahl bei Vorlage eines besonderen Hygienekonzeptes möglich). Dabei sind, wie bisher auch, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung des Mindestabstands zu beachten. Zudem ist die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Am Sitzplatz besteht zudem nun eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz.

Grundsätzlich dürfen ab morgen, 24.10.2020, im Kreis Coesfeld nur noch max. fünf Personen im öffentlichen Raum zusammentreffen, es sei denn, es handelt sich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner oder es handelt sich ausschließlich um Personen aus max. zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften.

Demnach darf sich auch ein Stammtisch ab morgen nur noch mit max. 5 Personen in der Gaststätte treffen. Weiterhin sind die bereits bekannten Hygieneregelungen in den Gaststätten einzuhalten. Neu ab morgen: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken ist ab morgen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig.

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