Vorbereitung von Impfung in die Fläche / Umsetzung des aktualisierten NRW-Impfplans im Kreis Coesfeld

Mit dem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2021 sind weitere Personenkreise als impfberechtigt eingeordnet worden. Unter anderem gehören hierzu Personen die in einer Grundschule, Förderschule oder Kindertagesstätte tätig sind. Das Impfzentrum des Kreises Coesfeld wird mit den Trägern der Einrichtungen in Kontakt treten, um über das Impfangebot zu informieren. Die Impfung dieser Personengruppen sollen nach derzeitiger Planung durch mobile Teams stattfinden und zentral in einer Schule vorgenommen werden. Anfang kommender Woche werden Informationen zum Anmeldeverfahren für das impfberechtigte Personal im Primaschulbereich und den Förderschulen, inklusive den Beschäftigten des Offenen Ganztages übermittelt. Die Terminbuchung ist von den Impfberechtigten persönlich zu vorzunehmen. Das Impfzentrum des Kreises Coesfeld wird dazu eine onlinebasierte Softwarelösung eines regionalen Anbieters freischalten.

Perspektivisch ist es aus Sicht des Kreises Coesfeld wünschenswert, Impfungen in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung in den Hausarztpraxen vornehmen zu lassen. „Das will aber auch gut vorbereitet sein“, so Krisenstabsleiter Ulrich Helmich. Doch zunächst steht das Durchimpfen der Impfberechtigen aus der Priorisierungsgruppe 1 an. Parallel hierzu erhalten die berufsbezogenen Gruppen aus der höchsten Priorität ebenfalls ihre Schutzimpfung.

Für die Umsetzung der Teststrategie hat der Kreis Coesfeld das Deutsche Rote Kreuz mit dem Aufbau von Testzentren in der Fläche beauftragt. Die Hilfsorganisation stellt bereits die Testzentren in Dülmen-Buldern, Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen und verfügt über ein digitales Anmeldesystem für Personen, die sich freiwillig testen lassen wollen. In Kürze rechnet die Kreisverwaltung mit einer verbindlichen Rechtsgrundlage, in der auch die Kostenübernahme geregelt wird.  

Die Coronaimpfverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-02/) ordnet Personen nach dem Risiko einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 den Priorisierungsgruppen 1 bis 3 zu. Neben der Einstufung nach dem Alter oder beruflicher Tätigkeit werden auch altersunabhängig verschiedene Vorerkrankungen berücksichtigt und der hohen (2) oder erhöhten (3) Priorisierungsgruppe zugeordnet. Darunter fallen zum Beispiel demente Personen, Diabeteserkrankte, Personen mit Stoffwechsel –oder Herzkreislauferkrankungen. Eine detaillierte Auflistung findet sich in der Impfverordnung. Personen, für die durch eine Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf besteht und nicht in der Priorisierungsgruppe gelistet sind, können einen sogenannten Gleichstellungsantrag stellen. Eine gültige Bescheinigung vom Arzt, der die Zuordnung zur hohen oder erhöhten Priorisierungsgruppe bestätigt, muss beim Impftermin vorgelegt werden. Diese Personen können jedoch erst nach Freischaltung der Priorisierungsgruppe 2 und später 3 einen Termin selbstständig buchen.

Von dem Gleichstellungsantrag ist die Einzelfallentscheidung zu unterscheiden. Hierbei können vorerkrankten Menschen, denen bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein schwerer oder gar tödlicher Verlauf droht, eine vorzeitige Impfberechtigung prüfen zu lassen. Darunter fallen beispielweise Krebserkrankte, die unmittelbar vor einer Chemotherapie stehen. Die betroffene Person muss ein fachärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes bei der Antragsstellung einreichen. Das fachärztliche Zeugnis darf nicht vor dem 08.02.2021 ausgestellt worden sein. Bei einem positiven Prüfungsergebnis wird kurzfristig ein Impftermin vereinbart. Einzelfallanträge können an einzelfall(at)kreis-coesfeld.de oder per Post an Kreis Coesfeld, Friederich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld gesendet werden.

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