Arbeitsschutzverordnung tritt außer Kraft: 3G-Regelung und Maskenpflicht in Gebäuden der Kreisverwaltung aufgehoben
Die derzeitige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt mit Ablauf des heutigen Mittwochs (25. Mai 2022) außer Kraft. Damit entfallen ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln, sodass die Corona-bedingten Beschränkungen für Besucherinnen und Besucher der Gebäude der Kreisverwaltung grundsätzlich aufgehoben sind.
Das heißt: Die 3G-Regelung und die Maskenpflicht in den Kreishäusern entfallen – sowohl für die Beschäftigten als auch für Besuchende. Es wird aber dringend empfohlen, zum gegenseitigen Schutz weiterhin eine Maske zu tragen, die Mindestabstände einzuhalten und Rücksicht auf die Schutzbedürfnisse von Mitarbeitenden und Besuchenden zu nehmen.