Sanierung von Bildstöcken, Heiligenfiguren und Wegekreuzen - Neues Förderprogramm des Kreises Coesfeld gestartet, Anträge noch möglich

Im Kreis Coesfeld gibt es ein neues Förderprogramm zur Sanierung der Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze, die im privaten oder kommunalen Besitz stehen. Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr konnte bereits die ersten Bewilligungsbescheide persönlich unterzeichnen. Das Förderprogramm erstreckt sich bis zum Ende des Jahres 2024 – und bietet eine 90-prozentige Refinanzierung von Sanierungsmaßnahmen.

Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr unterschreibt die ersten Bewilligungsbescheide für die Sanierung der Bildstöcke und Wegekreuze (Bildquelle: Kreis Coesfeld).
Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr unterschreibt die ersten Bewilligungsbescheide für die Sanierung der Bildstöcke und Wegekreuze (Bildquelle: Kreis Coesfeld).

Im Kreis Coesfeld existieren mehr als 500 Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze. Diese Zeitzeugnisse des Glaubens und der Erinnerungskultur prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes – und sollen als Teil des kulturellen Erbes erhalten bleiben. Vielfach befinden sie sich seit mehreren Generationen im Familienbesitz und werden von den Nachfahren liebevoll gepflegt. Diese Kunstwerke sind jedoch nicht nur Zeugen vergangener Zeiten und Ereignisse: Auch heute noch fordern sie zur Andacht auf und sind Anlaufpunkte bei Prozessionen, lebendige Zeichen der Volkskultur und der Heimatverbundenheit. In der Bevölkerung haben die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze deshalb einen besonderen Stellenwert. Durch eine finanzielle Förderung können Eigentümerinnen und Eigentümer bei dem Erhalt dieser Objekte unterstützt werden.:45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Auch der Kreis Coesfeld trägt 45 Prozent der Gesamtzuwendung, so dass die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer lediglich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten selbst tragen müssen. Der Kreis Coesfeld freut sich über die außerordentliche Unterstützung aus der Heimatförderung des Landes. Mit dem Programm können wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der regionalen Identität und Gemeinschaft leisten – und zum Erhalt der typischen Münsterländer Kulturlandschaft beitragen, betont Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr.

Folgende Fördervoraussetzungen müssen mindestens erfüllt sein: Das zu restaurierende Objekt befindet sich im Kreis Coesfeld, ist öffentlich einsehbar, ist nicht in der Denkmalliste eingetragen, ist restaurierungsbedürftig und befindet sich in privatem oder kommunalem Eigentum. Eine Förderung von Bildstöcken, die sich im kirchlichen Eigentum befinden, ist leider nicht möglich, da es hierfür gesonderte Förderungen des Landes NRW gibt. Die Sanierung wird durch die Förderung aus dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Alle Informationen zum Förderprogramm samt Antragsunterlagen finden sich unter www.coe.de/foerderprogramm; Anträge sind herzlich willkommen.

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