Verzicht auf mögliches Berufungsverfahren - Südumgehung: Stadt wird neuen Befreiungsantrag beim Kreis Coesfeld stellen

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 22. Februar 2023 zur Allee an der geplanten Südumgehung haben sich der Kreis Coesfeld und die Stadt Dülmen auf die weitere Vorgehensweise verständigt. Dabei haben sie sich intensiv mit ihren beauftragten Fachanwaltskanzleien beraten. Der Kreis Coesfeld und die Stadt Dülmen werden demnach darauf verzichten, einen Antrag auf Zulassung eines Berufungsverfahrens zu stellen. Stattdessen wird die Stadt Dülmen unter Zugrundelegung aktualisierter Gutachten einen neuen Antrag auf Befreiung vom gesetzlichen Alleenschutz erarbeiten, über den der Kreis Coesfeld dann erneut unter Beachtung der Vorgaben des Verwaltungsgerichts Münster entscheiden wird. In diesem neuen Verfahren sollen die Punkte nachgebessert werden, die das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung kritisiert hatte; hier geht es insbesondere um Abwägungsfragen im Rahmen des Naturschutzinteresses und der Alternativenprüfung durch die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis.

Der Verzicht auf ein mögliches Berufungsverfahren bedeutet unsererseits keine Bestätigung der Richtigkeit der Urteilsgründe, unterstreicht Ulrich Helmich, Bau- und Umweltdezernent des Kreises Coesfeld. Vielmehr gehen wir davon aus, dass der Weg eines erneuten Antrags vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung zeitlich letztlich effizienter ist und zudem am Ende mehr Rechtssicherheit mit sich bringen wird. Würde ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt und die Berufung zugelassen werden, würde dies in jedem Fall ein mehrjähriges Verfahren nach sich ziehen, dessen Ausgang ungewiss sei, so Helmich.

In Abstimmung mit dem Kreis haben wir uns daher für einen Neustart entschieden, durch den die vom Gericht benannten Mängel behoben werden, erklärt Christoph Noelke, Erster Beigeordneter und Rechtsdezernent der Stadt Dülmen. Klar muss aber jedem sein, dass die grundsätzliche Frage, ob der landesgesetzliche Alleenschutz bedeutet, dass überhaupt für Verkehrsvorhaben dieser Art Bäume fallen dürfen, noch offen ist. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat sich letztlich nur mit Formalien befasst, ergänzt Noelke. Außer Frage steht, dass auch ein erneutes Antragsverfahren mit der erforderlichen Erstellung neuer Gutachten usw. eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Dies nehmen wir in Kauf, denn unser oberstes Ziel ist es nach wie vor, die Südumgehung möglichst schnell fertigzustellen, um die Dülmener Innenstadt und unsere Bürgerinnen und Bürger vom Schwerlastverkehr zu entlasten, betont Dülmens Bürgermeister Carsten Hövekamp.

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