Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.         Der Kreis Coesfeld bietet allen nach § 97 Abs. 1 SchulG NRW anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Coesfeld künftig nur noch ein Schülerticket an.

 

2.         Der Kreistag des Kreises Coesfeld begrüßt die Einführung des Schülertickets, das den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, den ÖPNV im Münsterland „rund um die Uhr“ und damit auch im Freizeitbereich zu nutzen, aus folgenden Gründen:

 

-           Erhöhung der Verkehrssicherheit

-           Ökologische Effekte durch Rückgang des Individualverkehrs

-           Reduzierung des Verwaltungsaufwands

-           Beitrag zur Stützung des ÖPNV 

 

3.         Der mtl. Eigenanteil gemäß § 97 Abs. 3 SchulG NRW wird auf 10,00 € und für das zweite Kind auf 5,00 € festgesetzt.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Verkehrsunternehmen im Kreis Coesfeld eine Vereinbarung auszuhandeln, die folgende Eckpunkte zum Inhalt hat:

 

-           Berechnung eines zu zahlenden Schuljahresbetrages auf der Basis der für das Schuljahr 2013/14 geleisteten Aufwendungen

 

-           Veränderungen aufgrund der Schülerzahlen und der Zahl der ausgegebenen Schülertickets

 

-           Anpassung von Preisanhebungen des Münsterland-Tarifes

 

-           Festsetzung des Eigenanteils durch den Schulträger wie unter 3. beschrieben

 

-           Vertrieb des Schülertickets durch die Verkehrsbetriebe

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig