Resumée der Wahlperiode des Kreistages 2009 bis 2014

 

Landrat Püning weist darauf hin, dass es sich bei der heutigen Kreistagsssitzung voraussichtlich um die letzte Sitzung dieses Gremiums in dieser Wahlperiode handelt. Dies möchte er zum Anlass nehmen, auf die sich zu Ende neigende Wahlperiode und die sich abzeichnenden personellen Änderungen einzugehen.

 

Folgende Kreistagsmitglieder werden dem nächsten Kreistag nicht mehr angehörigen:

Kleinert, Matthias

Schulze Zumkley, Franz-Josef

Suntrup, Gottfried

Brülle-Buchenau, Renate

Havermeier, Susanne

Hellwig, Irene

Schmitz, Paul

Stinka, André

Klose, Dagmar

Pieper, Anneliese

Es sei zu erwarten, dass weitere bisherige Kreistagsabgeordnete dem neuen Kreistag nicht mehr angehören werden.

 

Schwerpunkte der Arbeit in der ablaufenden Wahlperiode 2009-2014
(ausdrücklich ohne Anspruch auf Vollständigkeit!)

 

  • Noch ganz frisch: Einrichtung einer Verbraucherberatung im Kreis Coesfeld
  • Weiterentwicklung zahlreicher Projekte für die Regionale 2016, ein Projekt, das bereits Ende der 7. Wahlperiode beschlossen wurde und auch noch die 9. Wahlperiode, also den neuen Kreistag, beschäftigen wird. Ein zentrales Projekt für den Kreis und das Münsterland, aber auch für die Stadt Lüdinghausen ist die „WasserBurgenWelt“
  • Konjunkturpaket II mit 5,4 Mio EUR Fördermittel fristgerecht umgesetzt und zu

100 % in Anspruch genommen (3,1 Mio EUR für Bildungsinfrastruktur – vorwiegend an den Berufskollegs – 2,3 Mio EUR für Infrastruktur – vorwiegend für Kreishäuser), mit dem Schwerpunkt Energieeinsparung

  • Modernisierung der Berufskollegs, insbesondere des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs
  • Auszeichnung des Kreises mit dem European Energie Award im November 2012
  • Schuldenabbau um fast 10 Mio Euro seit 2008, aktuell keine Nettoneuverschuldung
  • Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst im Jahr 2010 mit der Ausweitung der Einsatzzeiten in Coesfeld und Dülmen und der Schaffung eines abgesetzten Standorts der Rettungswache Lüdinghausen in Olfen – damit weitere Optimierung der Eintreffzeiten
  • zukunftsgerichtete Investitionen in die Feuer- und Rettungsleitstelle: Erneuerung der Ausstattung der Rettungsleitstelle; hochmoderne Leitstellentechnik; Anschaffung eines neuen – mit den Nachbarkreisen Borken und Steinfurt kompatiblen – Notrufabfragesystems
  • Neubau der hochmodernen Rettungswache Senden
  • Umrüstung der Geschwindigkeitsüberwachung auf Digitale Technik
  • Verkehrsfreigabe K 9n in Olfen
  • Erneuerung K13/K38 in Billerbeck/Rosendahl (ca. 10 km/4 Mio EUR)
  • Neubau Salzhalle am Bauhof in Buldern
  • Einrichtung des Regionalen Bildungsnetzwerkes
  • Gründung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Stiftung mit Beteiligung des Kreises Coesfeld
  • Umbau Förderschule Haus Hall mit Kreisbeteiligung
  • „Münsterlandfestival“ als feste Einrichtung im Münsterland – vom Kreis Coesfeld ausgehen.
  • Umbau der Vorburg der Burg Vischering mit Cafe und Veranstaltungsraum
  • Umsetzung Bildungs- und Teilhabegesetz (mit sehr hohen Quoten der Inanspruchnahme)
  • Umsetzung Rechtsanspruch für U3-Betreuung (mit höchster Versorgungsquote in Westfalen-Lippe)
  • Gezielte personelle Verstärkung des Kreisjugendamtes (mit spürbarer Entlastung bei den Fallzahlen je MA)
  • „Kulturrucksack“ als Erfolgsgeschichte – mit relativ wenig Aufwand viele junge Menschen erreicht (in Kooperation mit Städten und Gemeinden)
  • Ausbau der Palliativversorgung
  • Erstellung Pandemieplan
  • Wohnberatung seit 2008, personell erweitert seit 2013
  • Vier neuen Landschaftsplänen auf den Weg gebracht. Am Ende könnte der Kreis Coesfeld der erste Kreis im weiten Umland mit einer flächendeckenden Landschaftsplanung sein
  • Politische Begleitung der Handlungserfordernisse aus der Wasserrahmenrichtlinie (Umsetzungsfahrplan)
  • Nutzung der ehem. Boden- und Bauschuttdeponie für Stromgewinnung (Photovoltaikanlage)
  • Gründung der GFC, Planung und Bau der Rohbiogasaufbereitungsanlage, Verstromung des Biogases die unlängst in Betrieb gegangen ist.

 


Und erst heute entschieden:

-       Ganz aktuell: Einführung des Schülertickets

-       Wiedereinführung des „LH“-Kennzeichens

 

Alle, auch die hier nicht genannten Punkte, stellen ein großes Paket gemeinschaftlicher Leistung dar, die in 90 % aller 315 Beschlüsse ohne Gegenstimmen und damit weitestgehend im Konsens gefasst wurden.

Bei den nicht im Konsens getroffenen Entscheidungen wurde stets so diskutiert, dass alle „sich gut in die Augen schauen“ konnten.

 

All dies sei Grund und Anlass, für die geleistete Arbeit herzlich zu danken. Dies und die Verabschiedung der ausscheidenden Kreistagsmitglieder solle im Rahmen einer Feierstunde in der Kolvenburg erfolgen. Hierfür biete sich der Tag der konstituierenden Sitzung, die für den 23.06.2014 vorgesehen ist, an. Dieser Termin solle schon „geblockt“ werden und er freue sich über eine rege Teilnahme.

 

 

 

Beteiligungsverfahren Abfallwirtschaftsplan NRW

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Bekanntlich laufen bereits seit einiger Zeit die Vorbereitungen zur Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen – Teilplan Siedlungsabfälle. Über den Stand des Verfahrens wurde der Kreistag zuletzt in der Sitzung vom 19.06.2013 – SV-8-0921 – informiert.

 

Mit dem erst nach der letzten Fachausschusssitzung eingegangenen Schreiben vom 10.03.2014 ist dem Kreis nun kurzfristig Gelegenheit gegeben worden, bis zum 18.07.2014 zu den Entwürfen des Abfallwirtschaftsplans und des Umweltberichts schriftlich Stellung zu nehmen. Wegen der Tragweite dieses Plans als Grundlage für die Entwicklung der Abfallwirtschaft Nordrhein-Westfalens in den nächsten 10 Jahren einerseits und der Neukonstituierung der maßgeblich berührten Kommunalparlamente bald nach den Osterferien andererseits ist eine fundierte Auseinandersetzung mit den Inhalten kaum mehr möglich, so dass die kommunalen Spitzenverbände auf eine Verlängerung der Stellungnahmefrist bis zum Herbst drängen.

 

Inhaltlich verfolgt der Plan als zentrales Ziel eine regionale Entsorgungsautarkie und sieht deshalb die Bildung von drei Entsorgungsregionen vor. Für den der Region Westfalen zugeordneten Kreis Coesfeld wäre danach eine Entsorgung wie aktuell in Oberhausen und damit in einer anderen Region nicht mehr möglich, obwohl die Entfernung wesentlich kürzer ist als zu anderen Anlagen innerhalb der Region. Dennoch sind die Auswirkungen für den Kreis unter diesem Aspekt während des zehnjährigen Planungszeitraums überschaubar, da der Entwurf für bestehende Entsorgungsverträge Bestandsschutz vorsieht. Weiterhin enthält der Entwurf für den Bereich der Bio- und Grünabfälle Leit- und Zielwerte, die für unsere Region keine neuen Herausforderungen bedeuten. Insgesamt werden die im Planentwurf eingeforderten Ziele (Recyclingquote, Erfassungsmengen je Einwohner und Jahr) im Kreis Coesfeld schon heute erreicht bzw. überschritten.

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung für den Fall, dass die Beteiligungsfrist nicht verlängert wird, die Erstellung einer fachlichen Stellungnahme, die Fachausschuss und Kreistag in der Sitzungsperiode nach den Sommerferien nachrichtlich zur Kenntnis gegeben werden könnte. Der Planentwurf ist im Internet abrufbar (www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/indes.php) und kann im Übrigen in der Abteilung Umwelt eingesehen werden.“

 

 

Unkonventionelle Erdgasförderung/ Beteiligung des Kreises anlässlich der Verlängerung einer Aufsuchungserlaubnis

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Anlässlich der Beteiligung des Kreises in einem Erlaubnisverfahren für das auch Flächen der Gemeinde Ascheberg umfassende Feld „Donar“ haben sich Fachausschuss und Kreistag im Jahr 2011 mit der Thematik „Unkonventionelle Erdgasförderung“ und besonders mit der Fracking-Methode befasst. Bei der Aufsuchungserlaubnis geht es bekanntlich nur um die konzessionsähnliche Sicherung eines Bereichs, insbesondere gegenüber Konkurrenten, während für weiterführende Aufsuchungsmaßnahmen (z.B. Explorationsbohrungen) noch gesonderte Genehmigungsverfahren unter Beteiligung zahlreicher Fachstellen u.a. des Kreises erforderlich sind.

 

Wegen der seinerzeit unsicheren Rahmenbedingungen hat der Kreistag gleichwohl ein Signal setzen wollen und in seiner Sitzung vom 22.06.2011 eine kritische Stellungnahme zum verbesserungsfähigen Rechtsrahmen, zu der unzureichenden Erkenntnislage in Bezug auf die Gefahren und zu vorhandenen Besorgnissen in Bezug auf die betroffenen Umweltmedien beschlossen.

 

Nunmehr ist der Kreis in einem weiteren Verfahren („Nordrhein-Westfalen-Nord“) beteiligt worden, welches von der Exxon Mobil betrieben wird, weite Teile des Münsterlandes und – mit Ausnahme der südlichen Bereiche von Ascheberg und Nordkirchen – nahezu den gesamten Kreis Coesfeld umfasst und welches auf die Verlängerung einer bereits seit vielen Jahren bestehenden Aufsuchungserlaubnis gerichtet ist.

 

Die Verwaltung will die weiteren Entwicklungen in diesem Aufsuchungsfeld ebenso kritisch begleiten wie das erwähnte Feld „Donar“, aber auch die weiteren Felder im Kreis Coesfeld, „Herbern-Gas“ und „Rudolf“.

 

Eine erneute politische Beratung und Beschlussfassung wird erst im Zusammenhang mit neuen Entwicklungen für erforderlich gehalten, spätestens für den Fall, dass auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld Erkundungsbohrungen oder sonstige Explorationsmaßnahmen geplant werden. Hierfür gibt es derzeit keine Erkenntnisse.“

 

 

Einnahmen des Landrates aus Nebentätigkeiten 2013

 

Landrat Püning teilt mit:

 

Gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im Jahre 2013 folgende Einnahmen erhalten habe:

 

Wohnbau Westmünsterland                                                                             2.046,-- €

INCA Ascheberg                                                                                                  120,-- €

Gelsenwasser Beirat                                                                                            500,-- €

Sparkasse Beirat                                                                                                 375,-- €

Beirat Provinzial-Versicherung                                                                         2.000,-- €

Sparkasse Verwaltungsrat, Hauptausschuss, Risikoausschuss                    14.500,-- €

Zweckverbandsversammlung Sparkasse                                                           500,-- €

Kommunaler Arbeitgeberverband (Vorstand)                                                       70,-- €

                                                                                                                       

 

Nach den Regelungen des Innenministeriums sind die in die Ermittlung einzubeziehenden Vergütungen für Nebentätigkeiten an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie zusammengerechnet eine Höchstgrenze von 6.000,-- € im Kalenderjahr übersteigen.

Die für die Tätigkeiten im Risikoausschuss, Verwaltungsrat, Bilanzprüfungsausschuss und Hauptausschuss der Sparkasse enthaltenen Einnahmen sind nach den Regelungen des Innenministeriums von den Abführungspflichten gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ausgenommen.