Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

  1. Die Gebührenbedarfsberechnung für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz (Anlage 1) für das Jahr 2005 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz wird beschlossen.

 

 


Vorsitzender Suntrup weist darauf hin, dass sich im Vergleich zum Jahr 2004 Gebühren in etlichen Fällen reduziert haben. Er macht deutlich, dass Überschüsse aus Vorjahren nach gesetzlicher Vorgabe innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden müssen.

 

KOVR Böwing führt zur Gebührenkalkulation ergänzend aus, dass die Gebührenreduzierungen insbesondere darauf zurückzuführen sind, dass die Schlachtzahlen in größerem Umfang gestiegen sind als die Kosten. Die Gebührenerhöhungen bei der Tierart „Schwein“ in den Kleinbetrieben erklärt er zum einen mit sinkenden Schlachtzahlen in diesem Bereich, zum anderen ist zu berücksichtigen, dass auch die Trichinenuntersuchungen einschließlich Probentransporte (dadurch auch höhere Personalkosten) bei dieser Tierart höhere Kosten verursachen als bei den anderen Tierarten.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig