Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

  1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung des Rettungsdienstes für das Jahr 2005 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.

 


Einleitend stellt Vorsitzender Suntrup fest, dass eine hohe Überdeckung erwirtschaftet worden ist. Diese ergibt sich jedoch ausschließlich aus der Anzahl der Einsätze, während die Vorhaltekosten eine feste Größe darstellen.

 

KOVR Böwing erinnert daran, dass die Gebührenkalkulation für 2004 bereits im Frühjahr 2003 vorgenommen wurde und macht deutlich, dass eine Prognose von Einsatzzahlen äußerst schwierig sei. Die Überdeckung sei Ausdruck der gestiegenen Einsatzzahlen. Gebührensätze müssen korrigiert werden, wobei es darum gehe, den Hauptkostenträger „Gesetzliche Krankenkasse“ nicht übermäßig zu belasten.

 

Ktabg. Terwort bittet darum, die Begriffe NAW (Notarztwagen) und NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) zu erläutern.

 

KOI Neimeier führt dazu aus, dass die Kosten des Notarztes separiert ermittelt werden, ebenso die Kosten für den Betrieb des Notarzteinsatzfahrzeuges, welches die Aufgabe habe, den Notarzt zur Einsatzstelle zu befördern. Bei den Gebührensätzen würden die Kosten des Notarztes zum einen dem NEF zugeschlagen, welches dem üblichen Notarzteinsatz entspreche, zum anderen würden die Kosten des Notarztes dem Rettungswagen zugeschlagen, nämlich dann, wenn der Notarzt in den Rettungswagen einsteigt und das NEF somit nicht zum Einsatz kommt. Dieses bezeichne man dann als NAW.

 

Ktabg. Terwort weist auf die Anlage 5 zur Sitzungsvorlage hin, aus welcher ersichtlich ist, dass die Einsätze von RTW erheblich gestiegen, während die Einsätze von KTW gesunken sind. In diesem Zusammenhang erkundigt er sich danach, ob Krankentransporte mit Rettungswagen durchgeführt werden.

 

KOI Neimeier verneint diese Vermutung. Er trägt vor, dass die Einsatzzahlen im Bereich RTW aus den verschiedensten Gründen gestiegen seien, einer davon sei das Gesundheitsmodernisierungsgesetz.

 

Ktabg. Holz bittet zu erklären, worauf die unterschiedlichen Km-Gebühren bei den KTW, NAW und RTW zurückzuführen sind.

 

KOI Neimeier gibt zu bedenken, dass im Gebührensatz ein Anteil für Vorhaltekosten enthalten ist. Vorhaltekosten bei KTW seien im Gegensatz zum RTW deutlich geringer, weil KTW nur an Werktagen in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eingesetzt werden, während NAW und RTW rund um die Uhr wie auch an Sonn- und Feiertagen betrieben werden.

 

Vorsitzender Suntrup erkundigt sich danach, ob mögliche Mehrkosten beim Personal, die sich durch die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes ergeben können, bereits in die Gebührenkalkulation eingeschlossen seien.

 

KOVR Böwing führt aus, dass es ab 2006 möglicherweise zu einer Neueinstellung von Rettungsassistenten kommen werde, wodurch Personalkosten ansteigen würden. Zielsetzung sei, Gebührensätze, die gesenkt worden sind, im nächsten Jahr nicht wieder anzuheben.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig