Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

  1. Zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen der in der beiliegenden Auflistung aufgeführten Institutionen werden die in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Personen bestellt.

 

  1. Mit der Wahrnehmung der übrigen „einfachen“ Mitgliedschaftsrechte in Mitgliederversammlungen o.Ä. wird der Landrat oder ein von ihm benannter Vertreter beauftragt.

 


Ktabg. Kleerbaum erklärt, dass die ausgelegte Übersicht dahingehend zu ändern ist, dass als Mitglied ohne Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung des Zentrums für Informations-, Kommunikations- und Umwelttechnik im Kreis Coesfeld GmbH (INCA) die Ktabg. Selhorst statt des Ktabg. Dr. Gochermann entsandt werden soll.

Ktabg. Rampe teilt mit, dass der Ktabg. Kunstlewe neben der Ktabg. Schäpers die SPD-Kreistagsfraktion im Aufsichtsrat der WBC und der GFC vertreten soll. Die Ktabg. Sparwel wird als noch zu benennendes weiteres ordentliches Mitglied und der Ktabg. Bockemühl als stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland“ vorgeschlagen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig