Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Fraktionszuwendungen als monatlicher Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung  werden zum 01.01.2015 um jeweils 10 % erhöht und festgesetzt auf

 

a)    einen Grundbetrag in Höhe von 220,00 € je Kreistagsfraktion

b)    einen Betrag in Höhe von 55 € je Kreistagsmitglied.


Landrat Püning weist einleitend darauf hin, dass in der letzten Kreistagssitzung die CDU-Kreistagsfraktion einen Antrag auf Erhöhung der Fraktionszuwendungen in Höhe von 10 % ab dem 01.01.2015 angekündigt bzw. eingebracht habe. Für die Umsetzung sei eine förmliche und gesonderte Beschlussfassung außerhalb eines Beschlusses einer Hauptsatzung durch den Kreistag erforderlich.

Auf Nachfrage des Ktabg. Vogelpohl erinnert Landrat Püning daran, dass eine Fraktion eine solche Anpassung angeregt habe und nun darüber entschieden werden müsse. Die Anzahl der abrechenbaren Fraktionssitzungen sei bereits in der vergangenen Kreistagssitzung im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung von 20 auf 30 Sitzungen im Jahr erhöht worden.

Der Kreistag sei frei in seiner Entscheidung, die bisherigen Sätze anzupassen oder unverändert beizubehalten.

Ktabg. Vogelpohl ist der Meinung und erhebt dies zu einem Antrag, dass lediglich der monatlich gewährte Grundbetrag wegen des erkannten höheren Grundbedarfes angepasst werden sollte, und zwar von derzeit monatlich 200 € auf 250 €. Der mitgliederabhängige Betrag solle unverändert belassen werden.

 

Landrat Püning stellt fest, dass die beantragte 10 %-ige Erhöhung den weitergehenden Antrag darstellt und lässt zunächst hierüber abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               41 JA-Stimmen

                                                      6 NEIN-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen

 

 

Auf Nachfrage erklärt der Ktabg. Vogelpohl, dass sein Antrag gegenstandslos geworden ist.