Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zum Jahreswechsel

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Aus wirtschaftlichen Gründen (Energieeinsparung)  und auch wegen der Reduzierung der als Forderungen in die Bilanz einzustellenden Freistellungsansprüche der Beschäftigten ist, wie in den beiden vergangenen Jahren, die Anordnung von Betriebsferien angezeigt. Zudem erübrigen sich durch diese Regelung die erfahrungsgemäß umfangreichen Absprachen zwischen den Beschäftigten zur Inanspruchnahme von Urlaub – es haben grundsätzlich alle Beschäftigten frei!

 

Bestimmte Bereiche, in denen eine nicht verschiebbare Dienstleistung zu erwarten ist, sowie sicherheitsrelevante Dienste, z.B. der Straßenunterhaltungsdienst oder die Kreisleitstelle, werden von dieser Regelung ausgenommen. Hier werden in Absprache mit den jeweiligen Abteilungen Regelungen zur Aufrechterhaltung des unbedingt notwendigen Dienstbetriebs (Notdienste) getroffen.

 

Da es sich bei dem 02.01.2015 um einen Freitag handelt und die Beschäftigen ihren Dienst an diesem Tag erfahrungsgemäß ohnehin um die Mittagszeit beenden würden, werden die Betriebsferien wahlweise unter Anrechnung auf die Urlaubsansprüche oder entsprechende Zeitguthaben der Beschäftigten abgewickelt.“