Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt teilt einleitend mit, dass das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) den Übergang von der Schule zum Beruf betreffe und somit auch eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit vorliege. Die Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte an dem Landesvorhaben in Nordrhein-Westfalen sei inzwischen nahezu flächendeckend. Wie in der Sitzungsvorlage mitgeteilt worden sei, habe eine Mitarbeiterin in Vollzeit für die zunächst bis Ende Dezember 2014 befristete kommunale Koordinierungsstelle  gewonnen werden können. Ferner gebe es bereits Signale, dass eine Verlängerung der Finanzierung dieser Vollzeitstelle bis zum 30.09.2015 gesichert sei. Für die anschließende, an die kommende EU-Förderphase gekoppelte Fortsetzung des Landesprogramms stehe noch die abschließende Bewilligung der EU aus.

Bezogen auf die Überführung der bisher bundesgeförderten Potenzialanalysen der Kreishandwerkerschaft auf das Landessystem sei von einer Absenkung des Standards auszugehen.

Bereits im Jahr 2011 habe der Kreis Coesfeld in Vorbereitung des Beitritts zu KAoA eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Diese begleite nun auch die weitere Umsetzung.

 

Ktabg. Kurilla bittet um Mitteilung, ob bestimmte Berufsfelder schwerpunktmäßig  im Rahmen des Landesprogramms gefördert würden. Herr Mohring führt aus, dass sich das Verfahren des KAoA in mehrere einzelne Instrumente aufgliedere. Zunächst würden berufsneutrale Potenzialanalysen für die Jugendlichen angeboten. Hintergrund hierfür sei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich von ihren Fähigkeiten leiten lassen sollen. Auch auf Grundlage von deren Ergebnisse würden im nächsten Schritt betriebliche Berufsfelderkundungen durchgeführt. Diese würden in drei verschiedenen Berufsfeldern jeweils an einem Tag stattfinden. In der Klasse 9 solle sich dann – wie bisher auch – ein Praktikum anschließen, welches dann natürlich noch zielgerichteter, d.h. auf eine Berufsrichtung hin, erfolge. Die grundsätzliche Ausrichtung all dieser Maßnahmen sei aber nicht auf einzelne oder bestimmte Berufsfelder beschränkt.

 

Ktabg. Kurilla fragt, ob im Rahmen des Landesprogrammes auch minderqualifizierte Jugendliche, z.B. mit einem Abschluss nach Klasse 9, berücksichtigt würden. Herr Mohring erklärt, dass die Landesregierung insbesondere für diesen Personenkreis das Programm „Der 3. Weg der Berufsausbildung“ mit der Besonderheit entwickelt habe, dass sich der Zeitraum für die Berufsausbildung auf bis zu fünf Jahre erstrecken könne. Ferner gebe es noch weitere Landesprogramme zur Unterstützung der weniger qualifizierten Jugendlichen. Dennoch seien in der Vergangenheit immer wieder Jugendliche durch das Netz gefallen. Mit dem Programm KAoA solle das größtenteils vermieden werden, da alle Akteure sich verpflichten würden, allen ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu geben.

 

Ktabg. Crämer-Gembalczyk bittet um Angabe, ob das Programm auch für inkludierte Schülerinnen und Schüler gelte. Herr Mohring teilt mit, dass mit dem Landesprogramm im Idealfall alle Zielgruppen abgedeckt sein sollten, da alle Akteure im Rahmen des Ausbildungskonsenses beteiligt gewesen seien. Ferner sei die Kommunale Koordinierung KAoA auch künftig dafür zuständig, alle Akteure vor Ort an einen Tisch zu bringen.

 

Ktabg. Drs. Schulze Tomberge gibt zu bedenken, dass ein Tag Berufserkundung pro Betrieb für die Schülerin bzw. für den Schüler als auch für den Arbeitgeber zu kurz erscheine, um einen vollständigen Eindruck der jeweils anderen Seite zu erhalten. Herr Mohring räumt ein, dass das Thema bereits aktuell diskutiert werde. Der eine Tag Berufserkundung sei nicht mit einem Praktikum, sondern in etwa mit dem „Boys- bzw. Girlsday“ vergleichbar, der ja bereits länger umgesetzt werde. Es sei z.B. geläufig, dass die Auszubildenden des Betriebs sich und ihre dortige Tätigkeit vorstellen, um den Jugendlichen einen ersten Eindruck von der Ausbildung zu vermitteln. Eine Stellungnahme, inwieweit dieses Verfahren von den Arbeitgebern als positiv bzw. negativ beurteilt werde, sei von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) bereits angefordert worden.

 

Ktabg. Hofacker bittet um Ausführungen dazu, wie sichergestellt werden könne, dass ausreichend Arbeitgeber aus allen Bereichen bereit seien, ihren Betrieb für die Durchführung des Landesprogramms zur Verfügung zu stellen. Herr Mohring betont, dass jeder zukunftsgerichtete Verband von Arbeitgebern gut beraten sei, sich mit dem Landesprogramm auseinander zu setzen, da in den letzten Jahren eine gewisse Konkurrenz um Auszubildende zwischen den Betrieben zunehme.

 

Frau Kleinschmidt fragt, ab welchem Zeitraum das Programm KAoA mit den vorgesehenen Praktika vorgesehen sei. Herr Mohring erläutert, dass die Umsetzung des Landesprogramms bereits jetzt mit der Einführung in der Klasse 8 starte und langfristig auch bis zur Oberstufe erfolgen solle.

 

Ktabg. Sparwel bittet um Auskunft, ob die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit hätten, das Praktikum auch außerhalb des Kreises, z.B. in einem Betrieb in Münster, zu absolvieren und die Fahrtkosten hierfür erstattet zu bekommen. Herr Mohring erklärt, dass es im Rahmen des allgemein üblichen Praktikums in Klasse 9 immer schon möglich gewesen sei, z.B. einen Betrieb in Münster zu wählen. Die Fahrtkosten, die für die Tage der Berufsfelderkundungen anfallen würden, seien entweder selbst zu finanzieren oder ggf. durch den Schulträger.