Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0060
FBL Schütt teilt einleitend mit,
dass das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) den Übergang von
der Schule zum Beruf betreffe und somit auch eine Zuständigkeit des Ausschusses
für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit vorliege. Die Beteiligung der
Kreise und kreisfreien Städte an dem Landesvorhaben in Nordrhein-Westfalen sei
inzwischen nahezu flächendeckend. Wie in der Sitzungsvorlage mitgeteilt worden
sei, habe eine Mitarbeiterin in Vollzeit für die zunächst bis Ende Dezember
2014 befristete kommunale Koordinierungsstelle
gewonnen werden können. Ferner gebe es bereits Signale, dass eine
Verlängerung der Finanzierung dieser Vollzeitstelle bis zum 30.09.2015
gesichert sei. Für die anschließende, an die kommende EU-Förderphase gekoppelte
Fortsetzung des Landesprogramms stehe noch die abschließende Bewilligung der EU
aus.
Bezogen auf die Überführung der
bisher bundesgeförderten Potenzialanalysen der Kreishandwerkerschaft auf das
Landessystem sei von einer Absenkung des Standards auszugehen.
Bereits im Jahr 2011 habe der Kreis
Coesfeld in Vorbereitung des Beitritts zu KAoA eine Steuerungsgruppe
eingerichtet. Diese begleite nun auch die weitere Umsetzung.
Ktabg. Kurilla bittet um Mitteilung, ob bestimmte Berufsfelder
schwerpunktmäßig im Rahmen des
Landesprogramms gefördert würden. Herr Mohring führt aus, dass sich das
Verfahren des KAoA in mehrere einzelne Instrumente aufgliedere. Zunächst würden
berufsneutrale Potenzialanalysen für die Jugendlichen angeboten. Hintergrund
hierfür sei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich von ihren Fähigkeiten
leiten lassen sollen. Auch auf Grundlage von deren Ergebnisse würden im
nächsten Schritt betriebliche Berufsfelderkundungen durchgeführt. Diese würden
in drei verschiedenen Berufsfeldern jeweils an einem Tag stattfinden. In der
Klasse 9 solle sich dann – wie bisher auch – ein Praktikum anschließen, welches
dann natürlich noch zielgerichteter, d.h. auf eine Berufsrichtung hin, erfolge.
Die grundsätzliche Ausrichtung all dieser Maßnahmen sei aber nicht auf einzelne
oder bestimmte Berufsfelder beschränkt.
Ktabg. Kurilla fragt, ob im Rahmen des Landesprogrammes auch minderqualifizierte
Jugendliche, z.B. mit einem Abschluss nach Klasse 9, berücksichtigt würden.
Herr Mohring erklärt, dass die Landesregierung insbesondere für diesen
Personenkreis das Programm „Der 3. Weg der Berufsausbildung“ mit der
Besonderheit entwickelt habe, dass sich der Zeitraum für die Berufsausbildung
auf bis zu fünf Jahre erstrecken könne. Ferner gebe es noch weitere Landesprogramme
zur Unterstützung der weniger qualifizierten Jugendlichen. Dennoch seien in der
Vergangenheit immer wieder Jugendliche durch das Netz gefallen. Mit dem
Programm KAoA solle das größtenteils vermieden werden, da alle Akteure sich
verpflichten würden, allen ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen
Jugendlichen eine verbindliche Ausbildungsperspektive
zu geben.
Ktabg.
Crämer-Gembalczyk bittet um Angabe, ob das Programm auch für inkludierte
Schülerinnen und Schüler gelte. Herr Mohring teilt mit, dass mit dem
Landesprogramm im Idealfall alle Zielgruppen abgedeckt sein sollten, da alle
Akteure im Rahmen des Ausbildungskonsenses beteiligt gewesen seien. Ferner sei
die Kommunale Koordinierung KAoA auch künftig dafür zuständig, alle Akteure vor
Ort an einen Tisch zu bringen.
Ktabg. Drs.
Schulze Tomberge gibt zu
bedenken, dass ein Tag Berufserkundung pro Betrieb für die Schülerin bzw. für den
Schüler als auch für den Arbeitgeber zu kurz erscheine, um einen vollständigen
Eindruck der jeweils anderen Seite zu erhalten. Herr Mohring räumt ein, dass
das Thema bereits aktuell diskutiert werde. Der eine Tag Berufserkundung sei
nicht mit einem Praktikum, sondern in etwa mit dem „Boys- bzw. Girlsday“
vergleichbar, der ja bereits länger umgesetzt werde. Es sei z.B. geläufig, dass
die Auszubildenden des Betriebs sich und ihre dortige Tätigkeit vorstellen, um
den Jugendlichen einen ersten Eindruck von der Ausbildung zu vermitteln. Eine
Stellungnahme, inwieweit dieses Verfahren von den Arbeitgebern als positiv bzw.
negativ beurteilt werde, sei von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
(IHK) bereits angefordert worden.
Ktabg. Hofacker bittet um Ausführungen dazu, wie sichergestellt werden
könne, dass ausreichend Arbeitgeber aus allen Bereichen bereit seien, ihren
Betrieb für die Durchführung des Landesprogramms zur Verfügung zu stellen. Herr
Mohring betont, dass jeder zukunftsgerichtete Verband von Arbeitgebern gut
beraten sei, sich mit dem Landesprogramm auseinander zu setzen, da in den
letzten Jahren eine gewisse Konkurrenz um Auszubildende zwischen den Betrieben
zunehme.
Frau Kleinschmidt fragt, ab welchem Zeitraum das Programm KAoA mit den
vorgesehenen Praktika vorgesehen sei. Herr Mohring erläutert, dass die
Umsetzung des Landesprogramms bereits jetzt mit der Einführung in der Klasse 8
starte und langfristig auch bis zur Oberstufe erfolgen solle.
Ktabg. Sparwel bittet um Auskunft, ob die Schülerinnen und Schüler die
Möglichkeit hätten, das Praktikum auch außerhalb des Kreises, z.B. in einem
Betrieb in Münster, zu absolvieren und die Fahrtkosten hierfür erstattet zu
bekommen. Herr Mohring erklärt, dass es im Rahmen des allgemein üblichen
Praktikums in Klasse 9 immer schon möglich gewesen sei, z.B. einen Betrieb in
Münster zu wählen. Die Fahrtkosten, die für die Tage der Berufsfelderkundungen
anfallen würden, seien entweder selbst zu finanzieren oder ggf. durch den
Schulträger.