Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0067
FBL Schütt stellt anhand einer im Vorfeld ausgeteilten Zusammenstellung in einem Überblick die Zuständigkeiten und Aufgaben der Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter sowie der Abteilung 53 – Gesundheitsamt dar.
Zu der Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter geht er hierbei auf die folgenden Bereiche ein:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II
- Stationäre Pflege
- Ambulante Leistungen, wie Ambulante Pflege, die Wohn- und Pflegeberatung, die Integration behinderter Menschen, die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf, die Ausbildungsförderung und die Heimaufsicht
- Sozialhilfe für (nicht dauerhaft) erwerbsgeminderte Leistungsberechtigte nach dem 3. und 5. Kapitel SGB XII einschließlich der sonstigen Förderleistungen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
Für den Bereich der Abteilung 53 – Gesundheitsamt benennt und erläutert er die folgenden Fachdienste:
- Fachdienst 1: Amtsärztlicher Dienst
- Fachdienst 2: Kinder- und Jugendgesundheit
- Fachdienst 3: Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst
- Fachdienst 4: Umwelt- und Infektionsschutzgesetz
- Fachdienst 5: Organisation und Verwaltung, Schwerbehindertenrecht / Koordination und Planung
Vorsitzende Schäpers regt an, in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit eine Besichtigung des Gesundheitsamtes vorzunehmen.