Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt stellt anhand einer im Vorfeld ausgeteilten Zusammenstellung in einem Überblick die Zuständigkeiten und Aufgaben der Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter sowie der Abteilung 53 – Gesundheitsamt dar.

 

Zu der Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter geht er hierbei auf die folgenden Bereiche ein:

-       Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

-       Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II

-       Stationäre Pflege

-       Ambulante Leistungen, wie Ambulante Pflege, die Wohn- und Pflegeberatung, die Integration behinderter Menschen, die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf, die Ausbildungsförderung und die Heimaufsicht

-       Sozialhilfe für (nicht dauerhaft) erwerbsgeminderte Leistungsberechtigte nach dem 3. und 5. Kapitel SGB XII einschließlich der sonstigen Förderleistungen

-       Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

 

Für den Bereich der Abteilung 53 – Gesundheitsamt benennt und erläutert er die folgenden Fachdienste:

-       Fachdienst 1: Amtsärztlicher Dienst

-       Fachdienst 2: Kinder- und Jugendgesundheit

-       Fachdienst 3: Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

-       Fachdienst 4: Umwelt- und Infektionsschutzgesetz

-       Fachdienst 5: Organisation und Verwaltung, Schwerbehindertenrecht / Koordination und Planung

 

Vorsitzende Schäpers regt an, in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit eine Besichtigung des Gesundheitsamtes vorzunehmen.