AL Dr. Foppe informiert anhand einer Power-Point-Präsentation über den Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen Wasserrahmenrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten der EU einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer aufgestellt und eine rechtliche Basis dafür geschaffen, wie das Wasser auf hohem Niveau zu schützen ist. Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt einen umfassenden, integrativen und länderübergreifenden Ansatz der Bewirtschaftungsplanung in Flussgebieten, der den nachhaltigen Ressourcenschutz und den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen und Grundwasser nach Möglichkeit bis 2015 - spätestens bis 2027 - den guten Zustand erreichen. Ein bereits erreichter (sehr) guter Zustand ist zu erhalten. Als Referenz gilt die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in den Gewässern, ihre unverfälschte Gestalt und Wasserführung und die natürliche Qualität des Oberflächen- und Grundwassers. Für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer gilt anstelle des guten ökologischen Zustands das Umweltziel des guten ökologischen Potenzials. Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gewässers sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot. Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten und koordinierten Planung für den Schutz der Gewässer sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für Flussgebiete bzw. Teilbereiche der Flussgebiete.

Entsprechend sei im Rahmen des ersten Bewirtschaftungszyklus eine umfassende Bestandsaufnahme der Gewässer erfolgt. Dabei seien fast alle Gewässer im Kreis Coesfeld mit einem mäßigen bis schlechten Zustand eingestuft worden. Ausschlaggebend für die vom LANUV vorgenommene Einstufung sei der jeweils schlechteste Wert aus der Gesamtbewertungsmatrix gewesen.

 

S.B. Dr. Kraneburg erkundigt sich, ob für die Renaturierung zur Verfügung gestellte Landesmittel auch in den Kreis Coesfeld geflossen seien.

 

AL Dr. Foppe berichtet, dass seit Jahren Gespräche mit der Bezirksregierung unter anderem wegen einer Großmaßnahme an der Stever geführt werden. Hierbei seien von Seiten der Bezirksregierung Maßnahmen gefordert worden, die zwar idealtypisch aber wegen örtlich zu berücksichtigender Restriktionen (Flächenverfügbarkeit, Hochwasserschutz, Aufrechterhaltung der Wasserführung in aller Steverarmen) nicht umsetzbar seien. Aufgrund der langwierigen und bisher erfolglosen Verhandlungen erwägen die Maßnahmenträger mittlerweile ihren Rückzug aus dem Projekt.

 

Ktabg. Holz führt aus, dass, soweit nach den Gesprächen die Umsetzung einer Maßnahme durchaus möglich erscheine, die Bezirksregierung den Start durch neue Forderungen verzögere. Durch diese sich wiederholende Vorgehensweise sei die Motivation der Wasser- und Bodenverbände gesunken. Gleichzeitig haben die Wasser- und Bodenverbände mit Fördermitteln des Kreises Coesfeld bis zu 40 kleinere Maßnahmen erfolgreich umgesetzt.

 

FBL Dr. Scheipers erläutert, dass den Mitgliedern des Ausschusses die Hindernisse bei der Umsetzung der Maßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie transparent gemacht werden sollen. Eventuell könne auf politischem Wege eine Vereinfachung der Freigabe von Fördermitteln durch das Land erreicht werden.