Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Beschluss:

 

 

 

 

Die beigefügte Stellungnahme zum Abfallwirtschaftsplan-Entwurf NRW wird beschlossen.


Ktabg. Schulze Esking stellt fest, dass der Abfallwirtschaftsplan – NRW über gute Ansätze verfüge. Kritisch werde allerdings das Regionalprinzip gesehen. Durch dieses Prinzip werde der Zugang zum freien Markt ausgeschaltet.

 

S.B. Dr. Kraneburg betont, dass mit der Einführung des Regionalprinzips einem Abfalltourismus entgegengewirkt werden solle.

 

FBL Dr. Scheipers führt aus, dass mit der vorgeschlagenen Stellungnahme keineswegs das Prinzip der Nähe in Frage gestellt werde. Dies ergebe sich im Übrigen bereits aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Mit dem Regionalprinzip aber werde der Kreis von wesentlich näheren, allerdings außerhalb der Region liegenden Entsorgungsanlagen abgeschnitten. Besser sei die Gewährleistung der ortsnahen Entsorgung über ein Vergabekriterium in einer ansonsten vom Regionalprinzip befreiten Ausschreibung.

 

Ktabg. Gochermann erwähnt, dass eine Verbringung von Abfällen über eine größere Entfernung unwirtschaftlich sei. Entsprechend sei die Verbrennung von Abfällen aus weit entfernten Regionen nicht das Alltagsgeschäft. Daher sei die Aufnahme des Regionalprinzips nicht erforderlich und somit eher kontraproduktiv.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig