AL Dr. Brüske berichtet über die Auswirkungen der 16. Änderung des Arzneimittelgesetzes anhand einer Power-Point-Präsentation. Allein durch die diesbezüglich geführte Diskussion sei in den Jahren 2011 bis 2013 die Abgabe von Arzneimitteln mit antimikrobiell wirksamen Stoffen schon merklich gesunken. Hauptanwender sei neben Südniedersachsen auch das Münsterland. Dieses habe eine Auswertung der Mengenströme von Arzneimittelherstellern an Tierarztpraxen anhand von Postleitzahlen ergeben. Das Ergebnis sei aufgrund der Tierdichte in diesen Gebieten nicht verwunderlich.

 

Ktabg. Schulze Esking merkt an, dass die von den Tierhaltern mit der Gesetzesänderung eingeforderten Daten bereits im QS-System vorhanden seien. Aus Gründen der Vereinfachung und zur Vermeidung von Mehrarbeit solle auf die bereits vorhandenen Daten zurückgegriffen werden.

 

Ktabg. Holz ergänzt, dass die Einrichtung der zweiten bundesweiten Datenbank politisch gewollt sei. Nunmehr seien die Daten leider erneut zu erfassen. Um hierbei die zeitlichen Vorgaben einhalten zu können, sei eine Kooperation zwischen dem Kreis Coesfeld und dem WLV angebracht. Insbesondere bestehe Schulungsbedarf nicht nur bei den Tierhaltern sondern auch bei den praktizierenden Tierärzten.

Für problematisch werde die Festschreibung der Kennzahl 2 im Arzneimittelgesetz angesehen. Dieses führe - gerade bei kleineren landwirtschaftlichen Tierhaltungen - gegebenenfalls zur Betriebsaufgabe und damit zu einer Beschleunigung des bereits bestehenden Strukturwandels. Diese Auswirkung solle über den LKT berichtet werden.

 

Zum besseren Verständnis dienen folgende Erläuterungen: Die Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen und Puten) sind ab dem 01.04.2014 verpflichtet, Tierzahlen und eingesetzte Antibiotikaanwendungen halbjährlich zu melden. Für jeden Betrieb wird die halbjährliche Therapiehäufigkeit anhand der Wirkstoffe, Zahl der jeweils behandelten Tiere, Zahl der Behandlungstage im Verhältnis zur Gesamtzahl der Tiere der entsprechenden Nutzungsart ermittelt und den Tierhaltern mitgeteilt.

Aus allen in Deutschland vorliegenden betrieblichen Therapiehäufigkeiten werden sodann zwei Kennzahlen ermittelt. Der Tierhalter vergleicht seine betriebliche Therapiehäufigkeit mit diesen Kennzahlen. Liegt diese über Kennzahl 1 (höher als die Hälfte der bundesweiten Therapiehäufigkeiten) ist dieser verpflichtet, in Zusammenarbeit mit dem Tierarzt die Ursachen für den erhöhten Antibiotikaeinsatz zu suchen und Lösungswege zu finden, um den Antibiotikaeinsatz in seinem Betrieb zu senken. Liegt diese betriebliche Therapiehäufigkeit über Kennzahl 2 (höher als drei Viertel der bundesweiten Therapiehäufigkeiten) sind geeignete Lösungswege in einem Maßnahmenplan mit dem Tierarzt schriftlich festzulegen und dem Veterinäramt zuzusenden. Die Behörde prüft den Plan und kann in bestimmten Fällen Änderungen anordnen. Bei wiederholt erheblich erhöhter Therapiehäufigkeit und bei Nichtumsetzung von Anordnungen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes hat das Veterinäramt weitere Maßnahmen zu ergreifen.

 

Ktabg. Gochermann betont, dass dem Kreis durch diese Gesetzesänderung ein erheblicher personeller und damit auch finanzieller Mehraufwand entstehe. Nach dem Konnexitätsprinzip habe das Land bei der Übertragung einer bestimmten Aufgabe an die Kommunen, die zu einer wesentlichen Mehrbelastung führe, gleichzeitig für Ausgleich zu sorgen, indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten treffe oder selbst finanziellen Ausgleich zahle.

 

FBL Dr. Scheipers berichtet, dass der Mehraufwand durch die Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung berücksichtigt werden solle. Der LKT sei diesbezüglich bereits aktiv. Erfahrungsgemäß seien solche Gebühren-Lösungen allerdings nicht wirklich auskömmlich.

 

Ktabg. Seiwert erkundigt sich, inwieweit die Niederlande auch den Ansatz der Antibiotikaminimierung verfolgen. Dort seien viele Arzneimittel auf dem Markt frei zugänglich, die in Deutschland nur über Rezept erhältlich seien.

 

AL Dr. Brüske betont, dass im Bereich Arzneimittel die Gesetzgebung nicht harmonisiert sei. Es solle durch eine Verbesserung der Haltungsbedingungen der Arzneimitteleinsatz allgemein verringert werden. Da die Abgabe von Arzneimitteln nicht nur die Tiere belaste, sondern auch kostenintensiv sei, läge die Reduzierung auch im Interesse der Tierhalter.

 

Ktabg. Dr. Habersaat fragt nach, inwieweit über den Rückstandskontrollplan diesbezüglich Informationen entnommen werden können.

 

AL Dr. Brüske legt dar, dass gesetzmäßig 0,5 % aller geschlachteten Schweine auf Hemmstoffe untersucht werden. Von den 2,7 Millionen Schlachtungen in 2013 seien lediglich 11 Hemmstoffproben auffällig gewesen. Dabei sei auch zu erwähnen, dass die positiven Proben nicht allein von Schweinen aus im Kreis Coesfeld ansässigen Betrieben stammen.