Ktabg. Dr. Habersaat erkundigt sich, ob durch den neuen Standort der Rettungswache in Ascheberg die Zahl der Einsätze mit Hilfsfristüberschreitungen weiter reduziert werden könne. Außerdem möchte er wissen, wie viele Rettungseinsätze insgesamt auf alkoholisierte Jungendliche entfallen.

 

FBL Dr. Scheipers erklärt, dass die Vermeidung der Hilfsfristüberschreitung ein Kriterium bei der Wahl des neuen Standortes gewesen sei. Allerdings müsse unabhängig von dem neuen Standort die ländliche Struktur der Gemeinde Ascheberg berücksichtigt werden. Aufgrund des Zuschnitts des Gebietes könnten entlegene Gebiete nicht immer zeitgerecht in der Hilfsfrist von 12 Minuten erreicht werden. Zu einer Überschreitung komme es insbesondere auch durch äußere Einflüsse wie Schnee oder Regen.

Die Anzahl der alkoholbedingten Einsätze, die auf Jugendliche entfallen, werden nicht erfasst.

 

Ktabg. Sparwel hinterfragt die rechtliche Grundlage für die veranschlagte Hilfsfrist.

 

FBL Dr. Scheipers erläutert, dass es für die Festsetzung des Zielerreichungsgrads keine gesetzliche Grundlage gebe. Allerdings gehe der Rettungsbedarfsplan des Kreises nach allgemein anerkannten Empfehlungen von 12 Minuten nach Notrufeingang bei einem Zielerreichungsgrad von 90 % aus.