Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird eine Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt nach § 56 Abs. 5 KrO NRW vorgenommen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind die Regelungen zur Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt in die Haushaltssatzung zu übernehmen.


Landrat Püning teilt mit, dass eine Änderung der Abrechnung  lt. Erlass des MIK zu erfolgen habe. Bei Überschüssen sei eine Erstattung an die Gemeinden vorzunehmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig