Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt erläutert unter Hinweis auf die Sitzungsvorlage, dass sich die Befugnisse des Schulausschusses des Kreises auf die äußeren Schulangelegenheiten beschränken. Fragen der Integration von islamischen Schülerinnen und Schülern in den Schulalltag sowie die Erteilung von Religionsunterricht gehören jedoch zu den inneren Schulangelegenheiten, so dass eine Regelungskompetenz für den Schulträger/ Schulausschuss nicht bestehe.

 

Zudem seien vom Kreistag zu sachkundigen Bürger berufene Mitglieder mit mehr Rechten betraut als die Vertreter der Kirchen; deren Rechte beschränkten sich auf beratende Funktion in Schulangelegenheiten.

 

Die Frage von Mitglied Rawe, ob eine Nachnominierung durch den Kreistag auch im Laufe einer Legislaturperiode möglich sei, wird von FBL Schütt bejaht.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.