Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird eine Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt nach § 56 Abs. 5 KrO NRW vorgenommen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind die Regelungen zur Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt in die Haushaltssatzung zu übernehmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig