Sitzung: 01.10.2014 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0034
Beschluss:
Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird eine Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt nach § 56 Abs. 5 KrO NRW vorgenommen.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind die Regelungen zur Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt in die Haushaltssatzung zu übernehmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig