Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.10.2014 KT/074/2014 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | SV-9-0034 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 165 KB |
Beschluss:
Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird eine Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt nach § 56 Abs. 5 KrO NRW vorgenommen.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind die Regelungen zur Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt in die Haushaltssatzung zu übernehmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig