Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Den Aufsichtsräten der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) und der Gesellschaft zur Förderung regenerativer Energien im Kreis Coesfeld GmbH (GFC) wird empfohlen, für die Dauer von zwei Jahren eine Projektstelle Klimaschutz mit jeweils 0,5 Stellenanteilen einzurichten.

 

  1. Vor der Einstellung erstellen der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die AG Klimaschutz sowie die Aufsichtsräte im Einvernehmen ein klares Anforderungsprofil mit Aufgaben und Zielen für die Projektstelle.

 

  1. Nach erfolgter Einstellung wird die Stelle durch die AG Klimaschutz begleitet und beraten. Über die Ergebnisse sind die AG Klimaschutz und der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung regelmäßig zu unterrichten.

 

 


Ktabg. Wohlgemuth kritisiert nicht die Einrichtung als solche, sondern das Vorgehen, zunächst die Stelle zu schaffen und sich erst hiernach Gedanken über Aufgaben und Ziele zu machen. Es müsse umgekehrt sein. Dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage könne daher nicht zugestimmt werden.

 

Ktabg. Holz weist auf die Beratung in den Aufsichtsräten der WBC und GFC hin.

 

Der Forderung des Ktabg. Wohlgemuth pflichtet der Ktabg. Rampe bei und kündigt an, dem Antrag der FDP-Kreistagsfraktion zuzustimmen.

 

Ktabg. Vogelpohl lobt den Ktabg. Dr. Wenning für seinen Einsatz in der CDU-Kreistagsfraktion. Die Energiewende stelle auch eine ökonomische Chance für den Kreis Coesfeld dar. Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion werde unterstützt.

 

Ktabg. Kleerbaum sieht das Verfahren ebenfalls kritisch. Die Festlegung von Aufgabenfeldern und Zielen ist unerlässlich. Auf Grund der Wortbeiträge stellt er Einigkeit darin fest, dass die Stellen eingerichtet werden sollen. Dies könne dann an die Aufsichtsräte weitergegeben werden.

 

Auf Grund der bisher einhelligen Wortbeiträge für den FDP-Antrag äußert Landrat Püning die Annahme, dass lediglich über diesen noch abzustimmen sei. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Sodann lässt Landrat Püning über den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 29.09.2014 abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig