Antrag von HammGas auf Erkundungsbohrungen in Ascheberg

 

Ktabg. Wobbe erkundigt sich, ob es stimme, dass sich der Regionalplanentwurf – Teilplan Energie –  gegen jede Form von Gasbohrungen ausspricht.

Ferner möchte er wissen, ob dieser Antrag von dem zurzeit bestehenden Moratorium bzgl. des Frackings und des damit verbundenen Stillstands erfasst wird.

Landrat Püning teilt mit, dass im Regionalplanentwurf zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten unterschieden werde. Die Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen sei nach dem Entwurf mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar.

 

Nach einem entsprechenden Antrag von HammGas werde der Kreis Coesfeld im bergrechtlichen Verfahren auf Zulassung des auch bereits für die Erkundungsbohrung erforderlichen Betriebsplanes von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg um eine Stellungnahme gebeten. Eine Aufforderung hierzu liege im Vorfeld der Antragstellung natürlich noch nicht vor. Über den bislang erst angekündigten Antrag auf Zulassung des Betriebsplanes entscheide am Ende des Verfahrens die Bezirksregierung Arnsberg und damit letztlich das Land Nordrhein-Westfalen. Es gebe seitens des Betreibers die klare Aussage, dass kein Fracking stattfinden solle. Zurzeit werden die Begriffe der konventionellen und unkonventionellen Gasgewinnung durch eine Anfrage beim Ministerium versucht zu klären.

 

FBL Dr. Scheipers teilt ergänzend mit, dass ein Betriebsplanantrag in dieser Gestaltung wohl der erste im Lande sei. Deshalb ergäben sich eine Vielzahl von Fragen, für die Antworten erst noch gesucht werden müssten. Besonders treffe das auf das Begriffspaar „konventionell“ und „unkonventionell“ zu. HammGas beabsichtige, Gas durch eine Bohrung (tektomechanisch) ohne Fracking und im Wesentlichen nur durch die Auftriebskräfte aus Gesteinsschichten zu fördern.

Ob diese Methode dann zu den konventionellen Förderarten zähle oder ob lediglich, wie herkömmlich angenommen werde, die Bohrung und Gewinnung von Gas aus einem natürlichen Gasspeicher unterhalb einer Gesteinsschicht eine solche darstelle, sei nun zu klären.

 

Eine Klarstellung des Landes liegt noch nicht vor, so Landrat Püning. Hiervon hänge ab, ob das Vorhaben von HammGas unter die negative Position des Landes Nordrhein-Westfalen fällt.

 

 

 

 

 

 

Püning                                                                                     Heuermann

Landrat                                                                                    Schriftführer