Sitzung: 24.11.2014 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 8
Vorlage: SV-9-0119
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltes 2015 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Soziales und Jobcenter) und 53 (Gesundheitsamt) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
FBL Schütt stellt einleitend die
wesentlichen Punkte des Haushalts 2015 in den Produktbereichen 50 – Soziales
und Jobcenter – und 53 – Gesundheitsamt – des Budgets 2 dar. Er weist darauf
hin, dass der Bund seit 2014 100 % der Nettoaufwendungen für die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung erstatte. Im Bereich der Eingliederungshilfe
werde der Ansatz der Aufwendungen gegenüber dem Vorjahresansatz insgesamt um
ca. 130.000 € gesenkt. Die Ansatzreduzierung beruhe einerseits auf Einsparungen
im Bereich der heilpädagogischen Frühförderung. Gemeinsam mit den
Leistungsanbietern der Frühförderung seien seinerzeit verschiedene Maßnahmen
zur Steuerung der Aufwendungen eingeleitet worden, die sich weiterhin positiv
auf den Haushalt auswirkten. Demgegenüber stehe ein erwarteter Mehraufwand bei
den Hilfen zur angemessenen Schulbildung sowie bei den Hilfen in betreuten
Wohnmöglichkeiten in Einrichtungen. Ergebnisverbessernd wirke sich auch die vom
Land Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2015 gewährte Inklusionspauschale in Höhe
von 71.000 € aus.
Ktabg. Wessels weist darauf hin,
dass die Höhe der Inklusionspauschale für nicht ausreichend erachtet werde. Er
fragt an, ob es Aktivitäten zur Erhörung der Pauschale gebe, ggf. auch Klagen.
FBL Schütt erklärt, dass die
kommunalen Spitzenverbände zu dieser Thematik im Gespräch mit dem Land
Nordrhein-Westfalen seien. Es werde hierbei auch um das Konnexitätsprinzip
gestritten. Das Gesetz zur Umsetzung der Inklusion sei zum 01.08.2014 in Kraft
getreten. Klagen seien noch nicht erhoben worden. Die Klagefrist laufe aber
noch.
Zur Produktgruppe 50.40 –
Jobcenter weist FBL Schütt daraufhin, dass der Vertrag mit den Städten und
Gemeinden zur Abrechnung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
zwischenzeitlich unterzeichnet sei. Eine gemeindescharfe Abrechnung werde
vorgenommen.
Ktabg. Vogelpohl bemängelt, dass
aufgrund der Organisationsänderung keine Vergleichbarkeit der Produktgruppen
mehr gegeben sei. Er hätte sich eine Übersicht gewünscht, aus der erkennbar gewesen
sei, was wohin verschoben worden sei und wie sich die Kennzahlen und
Grundzahlen entwickelt haben. AL Bleiker führt aus, dass ab dem Haushaltsjahr
2016 eine Vergleichbarkeit der Produktgruppen, beginnend mit den Jahren 2014
und 2015, wieder erreicht werde. Die Herstellung einer Vergleichbarkeit mit den
Jahren vor 2014 wäre mit einem nicht vertretbaren, unzumutbar hohen
Verwaltungsaufwand mit entsprechenden Kosten verbunden gewesen. Aus diesem
Grund sei hierauf verzichtet worden.
Ktabg. Vogelpohl bittet, die
Ermittlung der durchschnittlichen Fallzahlen und des durchschnittlichen
Aufwandes im Bereich der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung zu erläutern. AL Bleiker führt aus, dass es sich hierbei um
die klassische Sozialhilfe handele, die klaren Zielgruppen zugeordnet werden
könne. Es werde von einer Fallzahl- und Kostensteigerung ausgegangen. Hierbei
werde die Entwicklung der Bedarfs- und Einkommensseite der letzten 18 Monate
betrachtet.
Auf die Frage des Ktabg.
Vogelpohl zu den Gründen der abnehmenden Zahl der Wohnberatungen weist MA Greve
darauf hin, dass hier eine Klarstellung im Hinblick auf die durchgeführten
technischen Wohnberatungen vorgenommen worden sei, die beim Produkt 63.02.01
dargestellt würden.
AL Dr. Völker-Feldmann weist zum
Produktbereich 53 – Gesundheitsamt darauf hin, dass große Schwankungen nicht
eingetreten seien.
Ktabg. Vogelpohl bittet
mitzuteilen, aus welchen Gründen mit einem Rückgang der durchgeführten
Leichenschauen gerechnet werde. AL Dr. Völker-Feldmann erklärt, dass das
Krematorium in Dülmen zwischenzeitlich Konkurrenz durch ein Krematorium in
Waltrop erhalten habe. Auswirkungen seien bereits erkennbar.
Ktabg. Vogelpohl fragt nach,
warum die Anzahl der jährlich zu kontrollierenden Einzelhandelsbetriebe
rückläufig sei. AL Dr. Völker-Feldmann erläutert, dass hier zunächst eine
Bestandsaufnahme und eine Gefährdungseinschätzung erfolgt seien. Es gebe
weiterhin anlassbezogende Kontrollen; ferner seien die Kontrollintervalle
reduziert worden. Kontrolliert würden z. B. Drogerien, die freiverkäufliche
Medikamente im Angebot hätten.
Auf die Frage des Ktabg.
Vogelpohl zum Anstieg der zahnärztlichen Untersuchungen in Förderschulen führt
AL Dr. Völker-Feldmann aus, dass hier beabsichtigt sei, zu der jährlichen
Untersuchung eine zusätzliche Prophylaxe durchzuführen.
Ktabg. Vogelpohl fragt an, ob die
personelle Ausstattung des sozialpsychiatrischen und sozialen Dienstes
ausreiche, um die dort zu leistenden Aufgaben zu bewältigen. FBL Schütt bejaht
dieses, weist jedoch darauf hin, dass insbesondere mit dem zum 01.07.2014 in
Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörden neue Aufgaben
hinzugekommen seien. Zurzeit würden hierfür noch belastbare Berechnungsfaktoren
ermittelt.
Ktabg. Lütkecosmann fragt nach,
ob die Anzahl der Widersprüche im Bereich der Schwerbehindertenausweise
reduziert werden könne. AL Dr. Völker-Feldmann erläutert zunächst, dass die
Anzahl der Widersprüche in Bezug gesetzt werden müsse zur Anzahl der
Erstanträge, der Änderungsanträge und der Nachprüfungen von Amts wegen. Er
führt aus, dass es sich um einen konfliktträchtigen Bereich handele. Etwa 35 %
der Widersprüche seien erfolgreich; dies aber auch, weil sich während der
Bearbeitungszeit Veränderungen ergeben, die eine Stattgabe rechtfertigen. Im
Übrigen ergeben sich die Planzahlen auch aus Vorgaben des Landes.
Auf die Frage des Ktabg.
Vogelpohl, warum die infektionshygienische Kontrolldichte nicht bei 100 %
liege, weist AL Dr. Völker-Feldmann darauf hin, dass die Durchführung dieser
Aufgabe von wenigen Personen wahrgenommen werde und es hier zu
krankheitsbedingten Ausfällen gekommen sei.
Vorsitzende Schäpers stellt fest,
dass Änderungsanträge nicht gestellt werden.
Sodann lässt Vorsitzende Schäpers
über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 13 JA – Stimmen
8 Enthaltungen