Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 8

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltes 2015 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Soziales und Jobcenter) und 53 (Gesundheitsamt) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 


FBL Schütt stellt einleitend die wesentlichen Punkte des Haushalts 2015 in den Produktbereichen 50 – Soziales und Jobcenter – und 53 – Gesundheitsamt – des Budgets 2 dar. Er weist darauf hin, dass der Bund seit 2014 100 % der Nettoaufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erstatte. Im Bereich der Eingliederungshilfe werde der Ansatz der Aufwendungen gegenüber dem Vorjahresansatz insgesamt um ca. 130.000 € gesenkt. Die Ansatzreduzierung beruhe einerseits auf Einsparungen im Bereich der heilpädagogischen Frühförderung. Gemeinsam mit den Leistungsanbietern der Frühförderung seien seinerzeit verschiedene Maßnahmen zur Steuerung der Aufwendungen eingeleitet worden, die sich weiterhin positiv auf den Haushalt auswirkten. Demgegenüber stehe ein erwarteter Mehraufwand bei den Hilfen zur angemessenen Schulbildung sowie bei den Hilfen in betreuten Wohnmöglichkeiten in Einrichtungen. Ergebnisverbessernd wirke sich auch die vom Land Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2015 gewährte Inklusionspauschale in Höhe von 71.000 € aus.

Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass die Höhe der Inklusionspauschale für nicht ausreichend erachtet werde. Er fragt an, ob es Aktivitäten zur Erhörung der Pauschale gebe, ggf. auch Klagen.

FBL Schütt erklärt, dass die kommunalen Spitzenverbände zu dieser Thematik im Gespräch mit dem Land Nordrhein-Westfalen seien. Es werde hierbei auch um das Konnexitätsprinzip gestritten. Das Gesetz zur Umsetzung der Inklusion sei zum 01.08.2014 in Kraft getreten. Klagen seien noch nicht erhoben worden. Die Klagefrist laufe aber noch.

Zur Produktgruppe 50.40 – Jobcenter weist FBL Schütt daraufhin, dass der Vertrag mit den Städten und Gemeinden zur Abrechnung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zwischenzeitlich unterzeichnet sei. Eine gemeindescharfe Abrechnung werde vorgenommen.

Ktabg. Vogelpohl bemängelt, dass aufgrund der Organisationsänderung keine Vergleichbarkeit der Produktgruppen mehr gegeben sei. Er hätte sich eine Übersicht gewünscht, aus der erkennbar gewesen sei, was wohin verschoben worden sei und wie sich die Kennzahlen und Grundzahlen entwickelt haben. AL Bleiker führt aus, dass ab dem Haushaltsjahr 2016 eine Vergleichbarkeit der Produktgruppen, beginnend mit den Jahren 2014 und 2015, wieder erreicht werde. Die Herstellung einer Vergleichbarkeit mit den Jahren vor 2014 wäre mit einem nicht vertretbaren, unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand mit entsprechenden Kosten verbunden gewesen. Aus diesem Grund sei hierauf verzichtet worden.

Ktabg. Vogelpohl bittet, die Ermittlung der durchschnittlichen Fallzahlen und des durchschnittlichen Aufwandes im Bereich der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erläutern. AL Bleiker führt aus, dass es sich hierbei um die klassische Sozialhilfe handele, die klaren Zielgruppen zugeordnet werden könne. Es werde von einer Fallzahl- und Kostensteigerung ausgegangen. Hierbei werde die Entwicklung der Bedarfs- und Einkommensseite der letzten 18 Monate betrachtet.

Auf die Frage des Ktabg. Vogelpohl zu den Gründen der abnehmenden Zahl der Wohnberatungen weist MA Greve darauf hin, dass hier eine Klarstellung im Hinblick auf die durchgeführten technischen Wohnberatungen vorgenommen worden sei, die beim Produkt 63.02.01 dargestellt würden.

 

AL Dr. Völker-Feldmann weist zum Produktbereich 53 – Gesundheitsamt darauf hin, dass große Schwankungen nicht eingetreten seien.

Ktabg. Vogelpohl bittet mitzuteilen, aus welchen Gründen mit einem Rückgang der durchgeführten Leichenschauen gerechnet werde. AL Dr. Völker-Feldmann erklärt, dass das Krematorium in Dülmen zwischenzeitlich Konkurrenz durch ein Krematorium in Waltrop erhalten habe. Auswirkungen seien bereits erkennbar.

Ktabg. Vogelpohl fragt nach, warum die Anzahl der jährlich zu kontrollierenden Einzelhandelsbetriebe rückläufig sei. AL Dr. Völker-Feldmann erläutert, dass hier zunächst eine Bestandsaufnahme und eine Gefährdungseinschätzung erfolgt seien. Es gebe weiterhin anlassbezogende Kontrollen; ferner seien die Kontrollintervalle reduziert worden. Kontrolliert würden z. B. Drogerien, die freiverkäufliche Medikamente im Angebot hätten.

Auf die Frage des Ktabg. Vogelpohl zum Anstieg der zahnärztlichen Untersuchungen in Förderschulen führt AL Dr. Völker-Feldmann aus, dass hier beabsichtigt sei, zu der jährlichen Untersuchung eine zusätzliche Prophylaxe durchzuführen.

Ktabg. Vogelpohl fragt an, ob die personelle Ausstattung des sozialpsychiatrischen und sozialen Dienstes ausreiche, um die dort zu leistenden Aufgaben zu bewältigen. FBL Schütt bejaht dieses, weist jedoch darauf hin, dass insbesondere mit dem zum 01.07.2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörden neue Aufgaben hinzugekommen seien. Zurzeit würden hierfür noch belastbare Berechnungsfaktoren ermittelt.

Ktabg. Lütkecosmann fragt nach, ob die Anzahl der Widersprüche im Bereich der Schwerbehindertenausweise reduziert werden könne. AL Dr. Völker-Feldmann erläutert zunächst, dass die Anzahl der Widersprüche in Bezug gesetzt werden müsse zur Anzahl der Erstanträge, der Änderungsanträge und der Nachprüfungen von Amts wegen. Er führt aus, dass es sich um einen konfliktträchtigen Bereich handele. Etwa 35 % der Widersprüche seien erfolgreich; dies aber auch, weil sich während der Bearbeitungszeit Veränderungen ergeben, die eine Stattgabe rechtfertigen. Im Übrigen ergeben sich die Planzahlen auch aus Vorgaben des Landes.

Auf die Frage des Ktabg. Vogelpohl, warum die infektionshygienische Kontrolldichte nicht bei 100 % liege, weist AL Dr. Völker-Feldmann darauf hin, dass die Durchführung dieser Aufgabe von wenigen Personen wahrgenommen werde und es hier zu krankheitsbedingten Ausfällen gekommen sei.

Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass Änderungsanträge nicht gestellt werden.

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               13 JA – Stimmen

                                                    8 Enthaltungen