Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen in den Jahren 2015 – 2017 werden

a)    der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 46.100 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2015 in Höhe von 149.638,29 € und

-    in den Jahren 2016 und 2017 jeweils in Höhe von 161.787,78 € und

b)    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 76.800 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2015 in Höhe von 437.400 €,

-    im Jahre 2016 in Höhe von 450.522 € und

-    im Jahre 2017 in Höhe von 464.037 €

als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2017 befristete Zuwendungsverträge mit den Trägern zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung entsprechend der in der Vorlage dargestellten Eckpunkte und Grundlagen abzuschließen.

 

Die Zuwendung der Fördermittel des Landes erfolgt nur insoweit die fachbezogene Landespauschale für die Durchführung entsprechender Aufgaben im jeweiligen Jahr in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahre 2014 zur Verfügung steht.

 

 


FBL Schütt führt einleitend aus, dass die beiden Fachstellen in der Vergangenheit hier gute Arbeit geleistet hätten. Er erläutert, dass für den Caritasverband im Kreis Coesfeld e.V. bedingt durch das Tarifsystem und die dortige Anzahl von älteren Mitarbeitern höhere Kosten entstehen würden. Hierbei sei auch die Veranschlagung eines hohen Eigenanteils zu berücksichtigen. Bei der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen entstünden durch jüngeres Personal geringere Kosten.

Ktabg. Schulze-Havixbeck macht darauf aufmerksam, dass beim Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. ausweislich der Sitzungsvorlage an den drei Standorten unterschiedliche Fallzahlen bearbeitet würden. So seien in Coesfeld mit zwei Vollzeitstellen 189 Fälle und in Dülmen mit nur einer Vollzeitstelle 207 Fälle bearbeitet worden.

FBL Schütt weist diesbezüglich darauf hin, dass am Standort Coesfeld auch viele Overhead-Aufgaben erledigt würden.

Ktabg. Lüktecosmann bittet um Mitteilung, ob der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. die Möglichkeit habe, die Kosten künftig anzupassen.

FBL Schütt erklärt, dass zwei ältere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Caritasverbandes, welche noch nach dem alten Tarifrecht zu entlohnen seien, im Jahr 2018 in den Ruhestand gehen werden. Die dann folgende Einstellung von jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden sicherlich zu Kosteneinsparungen führen.

Ktabg. Bockemühl weist darauf hin, dass im Rahmen der Sitzungsvorlage deutlich werde, dass Landesmittel zur Finanzierung der Sucht- und Drogenberatungsstellen beitragen würden. Er fragt, ob die konkrete Gefahr bestehe, dass diese künftig geringer aus- oder wegfallen.

FBL Schütt gibt zu Bedenken, dass künftig evtl. eine andere Verteilung der Mittel, z.B. nach Einwohneranzahl, durch die Landesregierung möglich werden könne. Dieses könne für den Kreis Coesfeld bedeuten, dass eine Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen nur noch eingeschränkt möglich sei. Es bestehe der Grundsatz, dass der Kreis Coesfeld fehlende Landesmittel nicht auffange.

AL Dr. Völker-Feldmann ergänzt, dass die Landesregierung in der Vergangenheit bereits entsprechende Überlegungen angestellt habe.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig