Ktabg. Willms bittet im Hinblick auf die angestrebte Reduzierung von Doppelzimmern und die Vorhaltung von mehr Einzelzimmern um Angabe, welche Auswirkungen dies auf die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze habe. Ferner fragt sie, wie der Kreis Coesfeld einer ggf. negativen Entwicklung für die Vorhaltung der Kurzzeitpflegeplätze entgegensteuern wolle. Sie bittet hierzu um einen entsprechenden Vortrag in der Pflegekonferenz oder auch in einer der nächsten Ausschusssitzungen.

MA Mohring erläutert zu dieser Anfrage, dass nunmehr 80 Prozent der Pflegeplätze als Einzelzimmer vorgehalten werden müssten. Eine Überschreitung der Doppelzimmerquote sei derzeit nur noch an vier Standorten im Kreis Coesfeld gegeben. Daher sei der Kreis Coesfeld im Vergleich zum Gesamtvolumen in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt. Einrichtungsbetreiber, die die Doppelzimmerquote noch runterfahren müssten, hätten im Rahmen des neuen Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW) die Möglichkeit der Refinanzierung.

Ktabg. Kurilla bittet, die Anfrage auf den Bereich der Verhinderungspflege auszuweiten.

MA Mohring teilt mit, dass es der Kreis Coesfeld begrüßen würde, wenn permanente Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stünden. Hierbei würden sich die Träger jedoch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zurück halten.

Ktabg. Bockemühl fragt außerdem an, ob in einer der nächsten Ausschusssitzungen auch die zu erwartenden Änderungen im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) erörtert werden könnten.

Vorsitzende Schäpers bittet die Verwaltung um Erstellung eines entsprechenden Berichts für die nächste Ausschusssitzung.