Sitzung: 27.11.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0114
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag
zu unterbreiten:
1.
Der Entwurf zum
Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2019 mit den dazugehörigen
Förderbestimmungen wird in der vorliegenden Fassung inklusive der Änderungswünsche
der AG 78 Jugendarbeit (Anlage 4 zur SV-9-0014) beschlossen.
Der Kinder- und
Jugendförderplan 2015 bis 2019 des
Kreises Coesfeld tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft und löst damit den bisherigen Kinder- und
Jugendförderplan mit seinen Förderbestimmungen ab.
2.
Zur Erfüllung der Aufgaben des
o.g. Kinder- und Jugendförderplanes werden
für die
Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in der
laufenden Legislaturperiode bis einschließlich 2019 jährlich vorbehaltlich
eines unveränderten Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes und
unveränderter Einnahmen durch Dritte mindestens Budgetmittel in Höhe von 931.956,00 EUR (Zuschussbedarf excl. der kreiseigenen Personal-,
Sach- und Maßnahmenkosten) bereitgestellt. Die Förderung beinhaltet auch die
Förderaspekte der Familienarbeit.
Entsprechend dem tatsächlichen Finanzbedarf sind
tarifliche Personalkostenerhöhungen sowie allgemeine Kostensteigerungen
jährlich neu zu berechnen und zu berücksichtigen.
3.
Zur
Sicherstellung der kontinuierlichen Angebote und Einrichtungen der Träger der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird die Verwaltung ermächtigt, bereits während
des Zeitraumes der vorläufigen Haushaltsführung in den Haushaltsjahren 2015 bis
2019 den o.g. Trägern ausschließlich Zuwendungen aus Kreismitteln
(Abschlagszahlungen) zu den in den Förderbestimmungen zum Kinder- und
Jugendförderplan festgelegten Stichtagen zu gewähren (siehe Förderposition 8.
Betriebskosten von Angeboten Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder-und
Jugendarbeit).
Die Gewährung von Landeszuwendungen erfolgt erst nach
Zuteilung durch das zuständige Ministerium.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, darauf hinzuwirken, in allen drei Jugendamtsbezirken eine
Harmonisierung der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan zu
erreichen, so dass u.a.
a.
möglichst
einheitliche Antrags- und Nachweisfristen gelten;
b.
gemeinsame
Antrags- und Nachweisformulare verwendet werden, die auch als Kopie eingereicht
werden können;
c.
die
Fördervoraussetzungen in den einzelnen Positionen (z.B. Altersgrenzen
harmonisiert werden.
Vorsitzender Wobbe begrüßt den Kreisjugendpfleger Werremeier, der in einem kurzen Vortrag den Entwurf zum Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2019 mit den dazugehörigen Förderbestimmungen vorstellt.
Durch Tischvorlage werden in der Sitzung die Seiten 21 bis 22 sowie 25 bis 26 des Kinder- und Jugendförderplans korrigiert. Zudem legt die Verwaltung mit Anlage 4 einen Kommentar zu den von der AG 78 Jugendarbeit eingebrachten Stellungnahme (Anlage 3 zur SV-9-0114) vor.
Darüber hinaus wird als Tischvorlage das Schreiben der Sportjugend Coesfeld vom 15.11.2014 ausgehändigt mit dem Vorschlag, auf eine Vereinheitlichung der Antragsformalitäten und Nachweisverfahren in den drei Jugendämtern im Kreis Coesfeld hinzuwirken.
Zunächst wird die
Stellungnahme der AG 78 Jugendarbeit zu einzelnen Positionen aus den
Förderbestimmungen mit den Anmerkungen der Verwaltung diskutiert und bewertet.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen solle
der Förderbetrag sowohl für Kinder- und Jugendfreizeiten als auch für
Stadtranderholungen aus Sicht der AG 78 Jugendarbeit auf 10 EUR pro Tag
angehoben werden. Auf diese Weise würde nach Ansicht von Herrn Melchert die
Arbeit der Vereine und Verbände dahingehend vereinfacht, Kindern und
Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien eine Teilhabe zu ermöglichen und
gestiegene Kosten aufzufangen.
Mitglied Schlütermann
begrüßt diesen Vorschlag und hält es für legitim, einen Ausgleich aus Mitteln
der Solidargemeinschaft für die genannte Zielgruppe zu schaffen.
Hinsichtlich der Öffnungszeiten in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit soll dem Änderungsvorschlag der AG 78 Jugendarbeit aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden. Öffnungszeiten an den Wochenenden seien demnach nicht „obligatorisch“, sondern „in der Regel“ anzubieten und innerhalb eines Ortes untereinander abzustimmen. Im Bereich der Betriebskostenförderung besteht zunächst noch größerer Abstimmungsbedarf mit den Verwaltungsleitungen vor Ort.
Ktabg. Schäpers lobt insgesamt die Arbeit der AG 78 Jugendarbeit und bestärkt sie in dem Ziel, die Arbeit im Ehrenamt erleichtern zu wollen.
Vor diesem Hintergrund wird auch der Vorschlag der Sportjugend Coesfeld unterstützt, innerhalb des Kreises Coesfeld auf einheitliche Förderbestimmungen und Abrechnungsmodalitäten hinzuwirken, um auf diese eine Entlastung für diejenigen Ehrenamtlichen zu erreichen, die mit allen drei Jugendämtern in Kontakt stehen.
Der bisherige Beschlussvorschlag wird somit unter Ziffer
4 ergänzt und Vorsitzender Wobbe lässt sodann über alle diskutierten Punkte
gemeinsam abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig