Beschluss: Kenntnis genommen

Der Bericht der Verwaltung zum Kennzahlenvergleich wird zur Kenntnis genommen.


FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass sich das Kreisjugendamt bereits seit 2006 am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW beteiligt. Im Berichtszeitraum 2013 sei ein Spitzenwert bei den ambulanten Hilfen erreicht worden, die zum einen nah am jungen Menschen sind und zum anderen eine kostengünstigere Alternative zu anderen Hilfen darstellen.

 

Mitglied Schmitz erkundigt sich nach den Veränderungen im Bereich der stationären Hilfen nach § 33 und § 34 SGB VII hinsichtlich der Laufzeiten. Diese haben sich von 60,62 im Jahr 2012 auf 28,96 im Jahr 2013 mehr als halbiert.

 

Herr Mohring führt aus, dass es sich bei den erfassten Fallzahlen um im Jahr 2013 abgeschlossene Fälle handle. Da die Fallzahlen insgesamt gesunken seien, würden sich kürzere Laufzeiten verstärkt abbilden.

 

Frau Beck ergänzt, dass auch der hohe Anteil an Bereitschaftspflege-Fällen mit kurzer Laufzeit einen Einfluss auf den Durchschnittswert hätte.