Sitzung: 27.11.2014 Jugendhilfeausschuss
U3-Ausbauprogramm 2015 bis 2018
Mit
ministeriellem Erlass vom 05.11.2014 wird berichtet, dass für den Ausbau der Kindertagesbetreuung
weitere Bundesmittel über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2015 bis 2018 geplant sind. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes sind für
den 25.11.2014 und die erforderliche Zustimmung des Bundesrates für den
19.12.2014 vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen
soll danach weitere Bundesmittel in Höhe von 118.631.959 EUR erhalten. Von
diesem Budget soll entsprechend dem Verfahren aus vergangenen Jahren allen
Jugendämtern zunächst ein Budget reserviert werden, für das bis zum 15. März
2015 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können. Dafür wird – wie
auch schon in der Vergangenheit praktiziert – die Anzahl der 1- und 2-jährigen
Kinder an der Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege berücksichtigt. Für das
Jugendamt des Kreises Coesfeld soll danach ein Betrag in Höhe von 942.052,66
EUR reserviert werden.
Mittel dieses Kontingentes, für die nicht spätestens bis zum 15. März 2015
entscheidungsreife Anträge vorliegen, werden neu vergeben. Entsprechende
Anträge können ab sofort im Rahmen der bestehenden Richtlinie gestellt werden.
Dabei ist von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum 30. Juni
2017 auszugehen.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf sieht vor, dass
Investitionsvorhaben gefördert werden, die der Schaffung oder Ausstattung
zusätzlicher U3-Betreuungsplätze dienen und die ab dem 1. April 2014 begonnen
wurden. Damit ist ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn für Maßnahmen, die ab
dem 1. April 2014 begonnen worden sind, gegeben. Im Förderantrag ist das Datum
des Maßnahmebeginns anzugeben.
Mit
der Ausschlussfrist 15. März 2015 wird das Jugendamt für den Kreis Coesfeld
sowie die Träger vor große zeitliche Probleme gestellt, da aktuell noch keine
Anträge für den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen vorliegen bzw.
so ohne weiteres kurzfristig eingereicht werden können. Entsprechende Planungen
müssen, da Träger in der Regel ohne Aussicht auf Fördermittel keine
Planungskosten riskieren, zunächst noch in die Wege geleitet werden. Diese
erfordern in erster Linie Bedarfsplanungen und Absprachen vor Ort, die eine
Beteiligung verschiedener Stellen (Träger, Fachberatung, Gemeinde,
Kreisjugendamt, Landesjugendamt, Architekten etc.) erfordern.
Darüber
hinaus ist damit zu rechnen, dass eine Entscheidung zur Verteilung im Jugendhilfeausschuss
erforderlich wird, so dass entsprechende Anträge zur Vorbereitung auf die
nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.03.2015 bereits bis Ende Januar
2015 beim Kreisjugendamt eingereicht sein müssen.
Die
Träger der Kindertageseinrichtungen sowie Städte und Gemeinden wurden mit
Schreiben vom 19.11.2014 entsprechend informiert und aufgefordert Anträge bis
zum 31.01.2015 einzureichen.
Maßnahmeantrag „Die neue Chance in der Schule –
Unterstützung für Schulverweigerer“ im Schuljahr 2014/2015
In
der Sitzung am 13.03.2014 hat sich der Jugendhilfeausschuss für eine
Fortführung der bis dahin mit Bundesmitteln geförderten Maßnahme „2. Chance“
für Schulverweigerer des Havixbecker Modells e.V. ausgesprochen (SV-8-1084).
Daraufhin hat der Kreisausschuss am 02.04.2014 für den
Fall, dass nach dem 30.06.2014 eine Bundesförderung nicht weiter gewährt werden
sollte beschlossen, die Maßnahme mit im Haushalt 2014 veranschlagten
Jugendamtsmitteln i.H.v. 30.000 € zu fördern (SV-8-1084/1).
Als
Grundlage hierfür sollte eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld
und dem Havixbecker Modell abgeschlossen werden.
Die
Weiterförderung mit Bundesmitteln war wegen einer Neuorientierung dieser Förderlinie
auf „soziale Brennpunkte“ nicht mehr möglich, bzw. für den Kreis Coesfeld mehr
als unwahrscheinlich.
Daraufhin
haben das Havixbecker Modell e.V. und das Kreisjugendamt eine Leistungsvereinbarung
über die Umsetzung der Maßnahme mit Kreismitteln ab dem 01.08.2014
abgeschlossen.
Mit
den weiteren, in der Maßnahme gebundenen Landesmitteln (24.600 €), dem Eigenanteil
des Trägers (2.177 €) und weiterer Drittmitteln (Spenden für den Träger etc.)
von 5.423 € ist die Umsetzung für das Schuljahr 2014/15 gesichert.
Innerhalb
der Leistungsvereinbarung wurde neben diesen Finanzierungsgrundlagen und dem
Maßnahmezeitraum Folgendes festgelegt:
- Der genaue Inhalt im Rahmen des
Maßnahmekonzeptes,
- die genaue Zielgruppe, wobei möglichst 1/3 der
Teilnehmer/innen vom Kreisjugendamt zugeführt werden soll,
- die teilnehmenden bzw. teilnahmeberechtigten
Schulen
- Personalschlüssel und Qualifikation sowie
Einsatzzeit des Personals,
- Berichtspflichten des Maßnahmeträgers.
Für
eine mögliche Fortführung der Maßnahme im Schuljahr 2015/16 wurden im Haushalt
2015 Sachkonto 531857 „KRZ Jugend-Sozialarbeit/-Berufshilfen“ (Produkt-Nummer
51.01.02) wieder Mittel in Höhe von 30.000 € eingestellt.