Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplans 2015 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/ -fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 40 (öffentliches Schulwesen) und 41 (Kultur)  – inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden mit der Änderung, dass für den Betrieb der Förderschule Lernen unter der Produktgruppe 40.01 ein Aufwand in Höhe von 250.000 € und ein Ertrag in Höhe von 247.000 € auszuweisen ist, anerkannt.

 

 


Vors. Merschhemke eröffnet die Beratungen mit der Aufforderung zu –soweit gewünschten – Fragestellungen zum Haushaltsentwurf 2015.

 

Mitglied Rawe fragt nach den nicht mehr ausgewiesenen Mitteln für die Schulsozialarbeit. Daraufhin bezieht sich FBL Schütt auf die jüngste landespolitische Entwicklung und gibt Erläuterungen zu den Unterschieden zwischen der klassischen und der erweiterten Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Außer einem groben finanziellen Rahmen sei zurzeit noch alles Weitere offen. Im Übrigen sei dieser Teil ggf. im Fachausschuss „Soziales“ aufzugreifen.

AL Jasper ergänzt unter Hinweis auf die Erläuterungen im Haushalt 2015, dass  für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg eine Stelle für die klassische Schulsozialarbeit eingerichtet sei, die je zur Hälfte vom Land und vom Kreis finanziert werde. Am Pictorius-Berufskolleg sei eine halbe Stelle – mit einer hälftigen Personalkostenerstattung des Landes im Rahmen eines Gestellungsvertrages – berücksichtigt. 

 

Da Ktabg. Bednarz ihre Verwunderung äußert, dass der Kreis die Mittel nicht abrufen wolle, weist FBL Schütt erneut auf die Zweckbindung der Bildungs- und Teilhabemittel und den zu tragenden Eigenanteil hin. Für die Schulen in Trägerschaft des Kreises würden keine Mittel beansprucht.

 

Die Frage von Ktabg. Bednarz, warum auf Seite 149 des Entwurfs in der Produktbeschreibung zum Produkt 40.04.01 kein Planwert „Zahl der Sprachstandsfeststellungsverfahren“  ausgewiesen werde, beantwortet AL Jasper mit Hinweis auf die auf Seite 146 abgedruckten Erläuterungen zu Zeile 2; demnach werde das Verfahren landesseitig geändert. Aus diesem Grunde sei für 2015 auch keine Ausgleichszahlung des Lands eingeplant.

 

Ktabg. Vogelpohl nimmt Bezug auf den auf Seite 125 in Zeile 06 ausgewiesenen Ansatz 2015 und erklärt, dass er nicht verstehe, warum in Anbetracht des wesentlich höheren Ergebnisses 2013 kein höherer Ertrag veranschlagt werde. 

Wie bereits auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion B90/ DIE GRÜNEN schriftlich dargelegt, erklärt AL Jasper, dass sich die Erträge überwiegend aus Kopiergeldern der Schüler/innen zusammensetzen. Die Höhe der Beiträge werde durch die Schulkonferenz festgelegt.

Gemäß Budgetvereinbarung bemessen sich die Schulbudgets des Ergebnisplans aus der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag. Mehrerträge berechtigen die Schule zu Mehraufwendungen. Eine Anhebung des Ertragsansatzes würde zu einer entsprechenden Kürzung des Schulbudgets führen.

 

Ktabg. Dr. Biehle weist auf rechtliche Bedenken zur Erhebung von Kopiergeldern hin; wie sei eine Einforderung bzw. Einplanung möglich, wenn es denn freiwillig sei. AL Jasper erläutert, dass –unabhängig von den Bestimmungen der Lernmittelfreiheit –nach Beschluss durch die Schulkonferenz und auf freiwilliger Basis dafür die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.

Dem daraufhin von Ktabg. Dr. Biehle befürchteten Anschein „schwarzer Kassen“ wird sowohl von Ktabg. Lütkecosman als auch von Herrn StD Tews energisch widersprochen, da dies gerade durch die Ausweisung im Haushalt eindeutig verhindert werde.  

 

Ktabg. Vogelpohl weist darauf hin, dass im Produkt 40.01.01 ausgewiesenen Raumbedarf der Berufskollegs auch 13 angemietete Räume der Jakobischule enthalten seien. Er fragt, wie die Verwaltung mit dem öffentlich diskutierten Eigenbedarf der Stadt Coesfeld an diesen Räumen umgehen wolle.  

 

FBL Schütt führt dazu aus, dass der Raumbedarf aufgrund der aktuellen Schülerzahlen aus dem Landprogramm SchIPS und unter Anwendung des Status-Quo-Verfahrens ermittelt werde. Da der Haushalt wesentlich früher aufgestellt werde, lägen die Zahlen zu dem Zeitpunkt also noch nicht vor und so könne die Raumbedarfsermittlung auch noch nicht aktualisiert werden. Die Schulentwicklungsplanung bzw. der Bericht zum Raumbedarf werde wie in den Vorjahren in der ersten Sitzung eines Kalenderjahres vorgestellt.

Bezogen auf die Raumanmietung erklärt FBL Schütt, dass zumindest für das Schuljahr 2015/16 noch eine Anmietung der Jakobischule erfolgen könne. Seitens der Verwaltung seien noch Gespräche mit der Stadt zu führen. Falls akuter Raumbedarf bestehe, könne vermutlich auch über Containerlösungen nachgedacht werden.

AL Jasper berichtet, dass bereits im kommenden Schuljahr auf eine Nutzung des Pavillons der Jakobischule verzichtet werde.

 

Mitglied Schäfer teilt in ihrer Eigenschaft als kommissarische Leiterin der Martin-Luther-Schule mit, dass es zu dem Thema noch nichts gebe, was in jeglicher Hinsicht rechtlich bzw. politisch abgeklärt wäre.

 

Zum Produktbereich 41 weist AL Sörries darauf hin, dass aufgrund der Umbaumaßnahmen auf der Burg Vischering mit einem Rückgang der Eintrittsgelder während der Umbaumaßnahme zu rechnen sei, da nicht mehr alle Areale zur Besichtigung zur Verfügung stehen werden. Daher wurde der Ansatz von 80.000 € auf 40.000 € herabgesetzt.

 

Abschließend stellt Vors. Merschhemke folgende Änderung fest, um die der Haushaltsentwurf 2015, wie zu TOP 3 dieser Sitzung vorgestellt und beraten, zu ergänzen ist:

„Für den Betrieb der Förderschule Lernen ist unter der Produktgruppe 40.01 ein Aufwand in Höhe von 250.000 € und ein Ertrag in Höhe von 247.000 € auszuweisen.“

Sodann lässt Vors. Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                      0 Nein-Stimmen 

:                                                     6 Enthaltungen