Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte „Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.

 


Nach kurzer Einleitung durch den Vorsitzenden erkundigt sich Ktabg. Schulze Esking nach der Erforderlichkeit einer Gebührenausgleichsrücklage von annähernd 1.000.000 €. Nachdem die Verwertungserlöse nicht mit der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC), sondern direkt mit den Kommunen abgerechnet würden, seien s.E. die wesentlichen Gebührenrisiken entfallen. AL Dr. Foppe entgegnet, die weitere Gebührenplanung sei keineswegs risikolos. Es sei etwa ungewiss, inwieweit bisherige Abrechnungsmodalitäten mit dem Dualen System Deutschland (DSD) fortbestünden. Landesweit würde vom DSD je Einwohner die Annahme von 25 kg Verpackungsabfällen in Rechnung gestellt. Die tatsächliche Sammelquote im Kreis Coesfeld liege aber bei ca. 50 kg Verpackungsabfällen je Einwohner. Mehrbelastungen seien hierdurch nicht ausgeschlossen. Ebenso seien auch die weiteren Entwicklungen der Wertstofftonne abzuwarten, die ebenfalls Gebührenrelevanz entfalten könnten. Jedenfalls, so Dr. Foppe, sei in den nächsten Jahren die Verringerung der Gebührenausgleichsrücklage um etwa 250.000 – 300.000 € geplant.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig