Sitzung: 17.12.2014 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0111
Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2015 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 280.000 € 8,35 %
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 1.590.000 € 47,39 %
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 765.000 € 22,80 %
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 € 7,45 %
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 280.000 € 8,35 %
VI. Sonderprogramm Perspektive 50plus: 115.000 € 3,43 %
VII. Freie Förderung: 25.000 € 0,75 %
VIII. Erstattungen aus Vorjahren: 50.000 € 1,48 %
Summe: 3.355.000 € 100,00 %
Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist möglich. Der Örtliche Beirat wird über diese Änderungen informiert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig