Beschluss:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen in den Jahren 2015 – 2017 werden

a)    der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 46.100 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2015 in Höhe von 149.638,29 € und

-    in den Jahren 2016 und 2017 jeweils in Höhe von 161.787,78 € und

b)    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 76.800 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2015 in Höhe von 437.400 €,

-    im Jahre 2016 in Höhe von 450.522 € und

-    im Jahre 2017 in Höhe von 464.037 €

als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2017 befristete Zuwendungsverträge mit den Trägern zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung entsprechend der in der Vorlage dargestellten Eckpunkte und Grundlagen abzuschließen.

 

Die Zuwendung der Fördermittel des Landes erfolgt nur insoweit die fachbezogene Landespauschale für die Durchführung entsprechender Aufgaben im jeweiligen Jahr in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahre 2014 zur Verfügung steht.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig