Beschluss:

 

1.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (Änderungsliste 2015 wird nach Abschluss der Beratungen in den Fachausschüssen nachgereicht) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2015 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreistag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2015 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 481 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.


Landrat Püning führt in das Thema ein und verweist auf die auf den Tischen ausliegende Änderungsliste, die sich aus den bisherigen Beratungsergebnissen in den Fachausschüssen ergeben hat.

 

Zum Stand der Fraktionsberatungen über die Höhe der Landschaftsumlage teilt er mit, dass der Umlagesatz wohl nicht so hoch ausfallen werde, wie zunächst geplant. Die Verbesserung soll 0,2 bis 0,3 Punkte ausmachen – dies würde eine Entlastung von ca. 783.000 € bedeuten. Diese Verbesserung werde genutzt, um den Hebesatz der Kreisumlage zu senken.

 

Zu den Zerlegegebühren bei der Tierkörperbeseitigung werde kein Vorschlag gemacht, da der gesamte Gebührenbereich beklagt werde und daher keine Prognose abgegeben werden könne.

 

Aufgrund der Weitergabe der Verbesserung durch eine geringere LWL-Umlage um ca. 783.000 € verringere sich der Hebesatz der Kreisumlage allgemein.

 

Ktabg. Vogelpohl erwähnt zunächst, dass es ihm nicht angemessen erscheine, wenn die Bürgermeister in ihrer Stellungnahme zur Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ihre Kritik an der auf 101,4 % gestiegenen Kennzahl „Aufwandsdeckungsgrad“ festmachen.

Zum Stellenplan führt er aus, dass das Gesundheitsamt wohl nicht ausreichend mit Personal im Bereich „Infektionsschutz“ ausgestattet sei. Bei einer für 2015 geplanten infektionshygienischen Kontrolldichte von 63 % sei es schwer, dem Stellenplan aktiv zuzustimmen. Auch im Bereich „PsychKG“ gehe er davon aus, dass das Gesundheitsamt stellenmäßig nicht richtig ausgestattet sei.

An den Beispielen „Garageneindeckung am Pictorius-Berufskolleg“ und „Bestuhlung Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg“ macht Ktabg. Vogelpohl deutlich, dass seiner Meinung nach sparsamer gewirtschaftet werden müsse.

Weiter müssten die „sonstigen ordentlichen Erträge“ überprüft werden. Hier seien in der Vergangenheit regelmäßig keine Ansätze erfolgt. Die Differenz zum tatsächlichen IST liege bei jeweils 2 – 2,5 Mio. in den letzten Jahren.

Alles in allem halte sich die Begeisterung für den Haushaltsentwurf in Grenzen. Eine Zustimmung der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN erfolge nicht.

 

Ktabg. Willms teilt mit, dass sie sich ausdrücklich über die Bestuhlung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs erkundigt habe. Die Stühle würden für Veranstaltungen unbedingt gebraucht, die Anschaffung sei daher notwendig.

 

Landrat Püning nimmt Stellung zur Personalausstattung des Gesundheitsamtes. Diese sei – wie in der gesamten Verwaltung – „auf Kante genäht“. Es stehe ein gewisses Budget bereit, mit dem die Aufgaben erledigt werden müssten. Von Jahr zu Jahr könne es zu Verschiebungen der Prioritäten kommen. Nach einem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt liege das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld mit seiner Stellenbesetzung im Vergleich zu anderen Gesundheitsämtern allerdings im oberen Bereich. Auch habe es eigene interne Untersuchungen gegeben. Letztlich sei mit der Leitung des Gesundheitsamtes vereinbart, dass die Aufgaben im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets erledigt werden.

 

Zur Dachsanierung am Pictorius-Berufskolleg teilt KD Gilbeau mit, dass man hier dem Wunsch der Schule nachgekommen sei. Die Kosten seien durch die Fachabteilung geschätzt worden. Es bestehe kein Grund, diese anzuzweifeln.

 

Landrat Püning erläutert zu der Anfrage zu den sonstigen ordentlichen Erträgen, dass er keinen Ansatzpunkt erkennen könne, der auf unrechtmäßig vorgenommen Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten schließe. MA Wiesmann könne hierzu im Detail ausführen. Die Auflösungen, die zu den sonstigen ordentlichen Erträgen führen würden, könnten so nicht geplant werden. Eine Überprüfung der Auflösungen erfolge durch das Rechnungsprüfungsamt sowie den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Ktabg. Vogelpohl ergänzt zu seinen Ausführungen, dass man der Verwaltung kein unrechtmäßiges Handeln vorwerfe. Man habe nur Abweichungen von bis zu 2,5 Mio. Jahr für Jahr feststellen können und bitte um Prüfung, ob hier nicht eine bessere Planung möglich sei.

 

MA Wiesmann führt zu dem Thema aus, dass grundsätzlich festzustellen sei, dass sich die Haushaltssystematik im NKF sehr komplex darstelle. Das Ergebnis der Entwicklung einer einzelnen Zeile aus der Ergebnisrechnung des Haushaltsplanes könne daher nicht isoliert betrachtet und bewertet werden. Vielmehr wirken Erträge und Aufwendungen an verschiedenen Stellen des Haushalts aufeinander, was insbesondere dem Haushaltsgrundsatz der Bruttoveranschlagung gezollt sei. Hinzu komme, dass in den jeweiligen Jahresabschlüssen nach dem geltenden Haushaltsrecht erforderliche Buchungen, die in der Regel keinen Liquiditätsfluss auslösen, ausgewiesen werden müssten, weil sie gleichwohl das Jahresergebnis beeinflussen. Das geltende Haushaltsrecht sehe für diese Buchungen grundsätzlich keine Möglichkeit der Planung vor. Eine Planung sei auch schon aus praktischen Erwägungen nicht möglich, da die Aufstellung der Jahresabschlüsse grundsätzlich erst nach der Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Folgejahres erfolge.

 

Beispielsweise werden bei den sonstigen ordentlichen Erträgen im Jahresabschluss u.a. zwei Positionen aus der Auflösung/Herabsetzung der Einzelwertberichtung und der Pauschalwertberichtigung in Höhe von 72.889 € und 199.721 € als Ertrag ausgewiesen, die an dieser Stelle nicht geplant wurden. Das ist damit begründet, dass im Haushaltsplan nur kumulierte Aufwendungen aus der Wertberichtigung des Umlaufvermögens zentral bei der Produktgruppe  21, Sachkonto 547300, in einer Summe ausgewiesen werden. Grundlage der Ansatzplanung bilden die Vorjahresergebnisse aus den Erträgen und den Aufwendungen im Rahmen der Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung sowie der Abschreibungen auf Umlaufvermögen. Das Ergebnis aus der Wertberichtigung des Umlaufvermögens lässt sich frühestens im Jahresabschluss ermitteln. Im Haushaltsjahr 2013 betrug der den Haushalt belastende kumulierte Aufwand hieraus rd. 801.000 €.

 

Ktabg. Höne stellt fest, dass der Kreis Coesfeld haushaltsmäßig blendend dastehe. Die FDP-Kreistagsfraktion sei der Meinung, dass sich dies auch im Haushalt 2015 widerspiegelt. Bei einzelnen Punkten sei eine Prognose schwierig, man müsse hier eher vorsichtig planen und die Erfahrung der Vorjahre zu Grunde legen.

 

Ktabg. Rampe teilt mit, dass die Reinvestitionsquote bereits in den Fachausschüssen thematisiert wurde. Interessant wären die entsprechenden Daten der Nachbarkreise, die bisher aber nicht vorlägen.

Das Thema Kindergärten sei auch in der SPD-Kreistagsfraktion besprochen worden. Das Pilotprojekt „KigaPlus“ der wfc sei gestartet und man sollte die dort gewonnenen Erfahrungen sammeln und zunächst das Pilotprojekt abwarten.

 

Ktabg. Lunemann weist darauf hin, dass die Stadt Münster und ihre Struktur nicht mit dem Kreis Coesfeld verglichen werden könnten. Vielleicht könne man sich 1-2 Kommunen aussuchen und dort die langen Kindergartenöffnungszeiten testen.

 

Ktabg. Kleerbaum stellt fest, dass der Haushalt 2015 auf gesunden Füßen stehe. Es wäre gut, bei dem Beschluss ein geschlossenes Bild abzugeben. Die Anträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten ihn nicht überzeugt und seien „an den Haaren herbeigezogen“. Der Haushalt 2015 sei absolut akzeptabel.

Zu der Reinvestitionsquote bei den Straßenbaumaßnahmen teilt er die Meinung, dass es zu keiner Nettoneuverschuldung kommen dürfe.

Die CDU-Kreistagsfraktion werde den Haushalt 2015 mittragen. Die Absenkung der allgemeinen Kreisumlage sei ein gutes Zeichen an die kreisangehörigen Kommunen.

Der Kreis Coesfeld gehöre zu den besten Kreisen. Die Vollbeschäftigung sei hierfür das beste Signal. Alle Bereiche würden gut dastehen und auch die Straßen seien woanders sicher schlechter.

Er wirbt nochmals für eine gemeinsame Beschlusslage. Den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion zu den Kindergärten werde man unterstützen.

 

Ktabg. Höne weist darauf hin, dass KigaPlus mit beteiligten Partnerfirmen einen guten Weg darstellt. Unter Bezugnahme auf den Wortbeitrag des Ktabg. Lunemann hält er es für ein nicht einfaches, organisatorisch schwieriges Modell. Dies könne nicht jeder Träger bewerkstelligen. Große Träger könnten das eher umsetzen und verweist auf den DRK-Kindergarten in Stadtlohn. Bis 17:00 Uhr stelle eine Unterbringung kein Problem dar, aber bei Eltern im Schichtdienst könnten Tagesmütter nicht alle „Klippen“ nehmen. Ein Vorlauf sei daher erforderlich und ein Modell zu 2015/2016 sinnvoll. Sofern mehr Vorlauf erforderlich sei, wäre das aber auch in Ordnung.

 

Ktabg. Vogelpohl findet den FDP-Antrag zum Kindergarten richtig. Man müsse den Eltern ein besseres Angebot machen. Allerdings müsse man gut planen und aufpassen, keine Konkurrenzsituationen zu schaffen.

Die Erhöhung der Reinvestitionsquote beim Straßenbau habe man von Seiten der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bereits gefordert, auch bei den Gebäuden. Allerdings auch mit der Einschränkung, dass es keine Nettoneuverschuldung geben dürfe.

 

Ktabg. Rampe teilt mit, dass man dem „Kindergarten-Antrag“ von Seiten der SPD-Kreistagsfraktion folgen werde. Es solle aber keine Festlegung auf 2015/16 erfolgen, sondern erst nach sorgfältiger Prüfung entschieden werden. Die Umsetzung könne auch zu 2016/2017 erfolgen.

 

Landrat Püning fasst die Meinungen so zusammen, dass zunächst bezüglich der Kindergartenöffnungszeiten ein Tendenzbeschluss gefasst werden solle. Dort sei man im Gespräch im Sinne dieses Antrags. Es erfolge eine laufende Begleitung durch den Jugendhilfeausschuss. Das Ergebnis werde dann abschließend im Kreistag beraten.

Zur Erhöhung der Reinvestitionsquote beim Straßenbau teilt er mit, dass die Kennzahl nur bedingt aussagefähig sei. Es bestehe der Wunsch einer Erhöhung, dies solle jeweils Jahr für Jahr entschieden werden. Eine Darstellung müsse daher jeweils detailliert in den Haushaltsberatungen erfolgen.

 

Sodann lässt er über die beiden Anträge der FDP-Kreistagsfraktion unter Hinweis auf die zuvor gemachten Anmerkungen abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Planwerte für die Reinvestitionsquote im Produkt 66.01.01 werden für die kommenden Jahre abweichend vom Haushaltsentwurf wie folgt festgelegt:

 

·         Planwert 2015: 75 %

·         Planwert 2016: 83 %

·         Planwert 2017: 91 %

·         Planwert 2018: 100 %

 

Auf Grund der aktuell günstigen Zinslage kann eine Vorfinanzierung dieser Investitionen sinnvoll sein. Werden neue Kredite benötigt, müssen diese von vornherein mit verbindlichen Tilgungsplänen verbunden werden.

 

Die Erhöhung der Zielwerte soll nicht zu einer Netto-Neuverschuldung führen. Die weitere Reduzierung der Verschuldung darf nicht negativ beeinträchtigt werden. Zudem sind die zuständigen Ausschüsse – wie bislang – in die Entscheidungen bezüglich der Prioritätenliste und damit der Bauvorhaben eng einzubinden.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag bekennt sich zu dem Ziel, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode in jeder Kommune innerhalb der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes mindestens eine Kindertagesstätte vorzuhalten, die zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr geöffnet hat.

 

  1. Zum Start dieses Vorhabens bereitet die Verwaltung bis zu zwei Pilotprojekte zum Start des Kindergartenjahres 2015/2016 vor. Dazu werden schnellstmöglich Gespräche mit den betroffenen Kommunen und Trägern aufgenommen. Zur Feststellung des exakten Bedarfs (auch in Bezug auf Abweichungen von den in Punkt 1 genannten Öffnungszeiten) werden Elternbefragungen angeregt. Kooperationen mit Unternehmen sind möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

 

  1. Die zuständigen Fachausschüsse werden von der Verwaltung regelmäßig über den Fortschritt informiert.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Ktabg. Rampe teilt mit, dass von Seiten der Bürgermeister an ihn herangetragen worden sei, dass man mit dem Abrechnungsverfahren bei der Jugendamtsumlage nicht einverstanden sei. Es werde kritisiert, dass die Kommunen in Vorleistung treten müssten. Die Bürgermeister wünschten, dass vielmehr der Kreis in Vorleistung trete und später dann ggf. von den Kommunen eine Nachzahlung geleistet werden müsse.

 

Im Namen der SPD-Kreistagsfraktion stellt Ktabg. Rampe den Antrag, die vorgesehene Erhöhung der Jugendamtsumlage zu halbieren.

 

Weiter schlägt Ktabg. Rampe vor, einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung zu einem Demografiebeauftragten beispielsweise für die Beratung der Städte und Gemeinden zu ernennen und hierfür einen Stellenanteil von 50% vorzusehen. Eine neue Stelle solle hierfür nicht geschaffen, sondern durch Umschichtungen aus dem Haus gewonnen werden.

 

Landrat Püning teilt mit, dass eine planende Verwaltung ohne Demografie nicht möglich sei. Letztlich würde sich dieses Thema durch alle Bereiche der Verwaltung „ziehen“. Der Stellenplan sei hier nicht betroffen, da auf bereits vorhandene Personalressourcen zurückgegriffen werden solle. Als Querschnittsaufgabe sei die Abteilung 01 – Kreisentwicklung betroffen. Es gehe somit um eine generelle Beauftragung eines bereits vorhandenen Mitarbeiters.

 

Ktabg. Kohaus ist der Meinung, dass es grundsätzlich wohl keine freien Kapazitäten gebe und bei der Ernennung eines Demografiebeauftragten in einem anderen Bereich eine halbe Stelle wegfallen würde.

Zum Antrag die Jugendamtsumlage betreffend fragt er sich, ob es wirklich einhelliger Wunsch der Bürgermeister sei, eine Änderung bei der Abrechnung vorzunehmen. Weiter fragt er, wie sich die Halbierung der Erhöhung der Jugendamtsumlage auf die Liquidität des Kreises auswirken würde.

 

Ktabg. Höhe sieht inhaltlich keinen Gewinn, wenn aus den bestehenden Personalressourcen eine halbe Stelle mit Demografie beauftragt werde. Das Thema sei natürlich wichtig, tauche aber durchgehend in allen Bereichen der Verwaltung auf. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass die kreisangehörigen Kommunen einen Koordinator des Kreises zu diesem Thema wollen. Er erinnert an das verhaltene Interesse der Kommunen bezüglich der Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene.

Zur Jugendamtsumlage ist er der Meinung, dass es bei einer Veränderung des Abrechnungsverfahrens eher schwieriger als leichter werden würde. Man könne bei dem jetzigen Abrechnungsverfahren deutlich besser planen. Letztlich erbringe der Kreis ja auch Leistungen und müsse daher nicht finanziell in Vorleistung treten.

 

Landrat Püning teilt mit, dass ihm aus der Bürgermeisterkonferenz nicht angetragen wurde, das Abrechnungsverfahren bei der Jugendamtsumlage zu ändern. Eine Vorleistung durch den Kreis sei nicht möglich und auch nicht gewünscht. Der Bedarf bei der U 3-Betreuung sei schwer einzuschätzen. Nunmehr sei dieser konsolidiert und es gebe nur noch geringe Abweichungen. Im Haushaltsjahr 2014 beträgt der Jugendamtsbedarf 22,1 Mio. Euro. Durch Verrechnung mit dem „Überschuss“ aus 2012 von 6,3 Mio. Euro konnte der Hebesatz in 2014 so günstig/gering gehalten werden. Ohne diese Verrechnung hätte der Hebesatz bei 21,18 Prozentpunkten gelegen. Für das Haushaltsjahr 2015 werde der Hebesatz für die Jugendamtsumlage von 22,64 Prozentpunkten vorgeschlagen. Dies mache deutlich, dass eine Reduzierung des Zahlbetrages für 2015 um 3 Mio. Euro ein grundloses Risiko darstellt. Es bestehe kein realer Hintergrund hierfür.

 

Ktabg. Lunemann teilt mit, dass ihm vom Sprecher der Bürgermeisterkonferenz bestätigt worden sei, dass es zum Abrechnungsverfahren keine „Beanstandungen“ gebe.

 

Landrat Püning stellt fest, dass es zum Demografiebeauftragten keiner Abstimmung bedürfe, da der Stellenplan nicht betroffen sei.

 

Sodann lässt er über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehene Erhöhung der Jugendamtsumlage wird halbiert.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             4 JA-Stimmen

                                                12 NEIN-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Anschließend lässt Landrat Püning über den Beschluss aus der SV-9-0139/1 abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen

                                                      4 Enthaltungen