Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2015) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2015 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                    2 Nein-Stimmen

                                                    5 Enthaltung

 

 

Beschluss/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2015 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 485) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                    2 Nein-Stimmen

                                                    6 Enthaltungen

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 


Vorsitzender Dr. Gochermann führt in den Tagesordnungspunkt ein, indem er den Anwesenden die besonderen Kompetenzen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bei der Haushaltsplanberatung erläutert. So werde nicht nur über das Budget der Organisationseinheiten im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses beraten, sondern auch über die von den anderen Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (s. beigefügte Änderungsliste 01/2015, die als Tischvorlage den Ausschussmitgliedern vorliegt). Weiterhin könne der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung Empfehlungen zur Haushaltssatzung abgeben.

 

Zunächst solle jedoch über die Teilpläne der Organisationseinheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Ausschusses beraten werden. Vorsitzender Dr. Gochermann ruft diese entsprechend der Sitzungsvorlage auf. Zu den Teilplänen der Produktbereiche 10 und 11 erfolgen auf Nachfrage keine Wortmeldungen.

 

Bezüglich des Produktbereiches 20 verweist Ktabg. Kortmann auf Tabellen, die die Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN erarbeitet hat (s. beigefügte Excel-Tabellen). Diesen Tabellen könne entnommen werden, dass bei Produktgruppe 01.02 und bei Produktgruppe 20.01 im Zeitraum von 2008 bis 2013 durchschnittlich 4.200 € (01.02) und 9.900 € (20.01) an sonstigen ordentlichen Erträgen angefallen seien. Ein entsprechender Ansatz sei bei den Produktgruppen jedoch nicht veranschlagt worden. Daher sollen die ermittelten Durchschnittswerte angesetzt werden. Ktabg. Kortmann möchte geklärt haben, wie im Hinblick auf seine Forderung weiter vorgegangen werden soll.

Ktabg. Schulze Esking fordert in Anbetracht der dargestellten Abweichungen eine Erläuterung der Verwaltung.

ALin Brockkötter erklärt, dass die sonstigen ordentlichen Erträge bei Produktgruppe 20.01 unter anderem aus Bürgschaftsprovisionen der RVM und anderen Geschäftsvorfällen resultierten, die sich nicht genau planen ließen.

Ktabg. Kortmann deutet darauf hin, dass die Ansätze weit überwiegend unter den tatsächlichen Erträgen verblieben; eine zu hoch angesetzte Planung hingegen kaum stattfinde.

KD Gilbeau und ALin Brockkötter weisen darauf hin, dass die Erträge dem gesetzlich vorgeschriebenen Vorsichtsprinzip entsprechend geplant würden.

Ktabg. Kortmann verweist auf die noch ungeklärte Differenz bei Produktgruppe 01.02.

Vorsitzender Dr. Gochermann erklärt, dass er die Begründung mit dem Vorsichtsprinzip für nachvollziehbar halte. Im Übrigen sei mit rückläufigen Erträgen zu Rechnen, da der zu Grunde liegende Darlehensrest ebenfalls abnehme.

In Bezug auf die Produktgruppe 01.02 erklärt AL Bosman, dass die Ergebnisse bis zur Kreisausschusssitzung geklärt werden sollen. Ferner seien im vorliegenden Entwurf noch nicht die Erträge aus dem Gesellschafterdarlehen an die FMO GmbH berücksichtigt worden. Er sichert zu, dass auch diese Beträge bis zur Kreisausschusssitzung ermittelt und bei der Änderungsliste ergänzt werden.

KD Gilbeau weist diesbezüglich darauf hin, dass die erste Beratung darüber, ob ein Gesellschafterdarlehen an die FMO GmbH gewährt werden soll, ohnehin in diesem Ausschuss stattfinde.

 

Ktabg. Schulze Esking fordert, dass die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Wertberichtigung (Produktgruppe 20.03, S. 337 f.) künftig bei einer Position zusammengefasst und transparent dargestellt werden sollen.

KD Gilbeau sichert dies zu.

 

Vorsitzender Dr. Gochermann stellt fest, dass hiernach zu den Budgets 4 und 5 keine Wortmeldungen mehr erfolgen, sodass der erste Beschlussvorschlag beraten worden sei. Unter Berücksichtigung der dargestellten Anpassung der Änderungsliste lässt Vorsitzender Dr. Gochermann sodann über den ersten Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen                                                                                                               ab Seite

 

10.01

Organisation und GPO

281

10.03

Zentraler Service

296

10.04

EDV

304

10.05

E-Government, Kommunikation

312

 

 

 

11.01

Personalwirtschaft

319

 

 

 

20.01

Haushalt

327

20.02

Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

334

20.03

Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

337

20.04

Finanzberichte und Finanzcontrolling

342

20.05

Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle

345

 

 

 

 

im Budget 4

 

Produktgruppen                                                                                                               ab Seite

 

00.01

Verwaltungsleitung

419

 

 

 

01.01

Büro des Landrats

423

01.02

Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

426

01.03

Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

434

01.04

Recht (ab 2013)

438

01.05

Kommunalaufsicht (ab 2013)

441

01.06

Kreistagsbüro (ab 2013)

444

 

 

 

02.01

Gleichstellung

457

 

 

 

08.01

Personalrat

463

 

 

 

14.01

Rechnungsprüfung

469

 

 

 

31.01

Zentrale Aufgaben der Polizei

475

 

im Budget 5

 

Produktgruppe                                                                                                                 ab Seite

 

21.00

Zentrale Finanzwirtschaft und Haushaltsausgleich

485

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                    7 Enthaltungen

 

 

Im Anschluss wird die Änderungsliste beraten. Vorsitzender Dr. Gochermann bittet zunächst MA Wiesmann um Erläuterungen. MA Wiesmann gibt kurz den Inhalt der Änderungsliste wieder.

 

Ktabg. Schulze Esking kündigt an, dass die CDU-Kreistagsfraktion im Kreisausschuss noch einige Anträge einbringen werde.

 

Ktabg. Kortmann möchte im Namen der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch drei Anträge zur Ergänzung der Änderungsliste stellen. Zunächst berichtet er, dass bei der investiven Maßnahme „Verwaltungsvermögen“ (Nr. 100308KH01, S. V 40) auch ein Teilbetrag von 40.000 € für die Bestuhlung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs mit eingeplant worden sei. Laut ihm zugetragenen Informationen sei eine neue Bestuhlung jedoch nicht erforderlich. Ferner weist er darauf hin, dass beispielsweise das Pictorius-Berufskolleg seine Stühle selbst finanzieren müsse. Daher werde beantragt, dass der Ansatz bei der investiven Maßnahme „Verwaltungsvermögen“ für das Jahr 2015 um 40.000 € gekürzt wird.

KD Gilbeau gibt an, dass die Schulleiterin des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs ihm gegenüber geäußert habe, dass die neuen Stühle notwendig seien. Ferner seien die Schulbudgets und die Kostenaufteilung zwischen Kreis und Schulen Verhandlungssache. So würden häufig für verschiedene Maßnahmen individuelle Finanzierungsvereinbarungen getroffen, die in Sachverhalte resultierten, die mit dem von Ktabg. Kortmann geschilderten vergleichbar seien.

Im Anschluss lässt Vorsitzender Dr. Gochermann über den Antrag abstimmen; ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied ist zu dieser Zeit nicht anwesend.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               2 Ja-Stimmen

                                                    13 Nein-Stimmen

                                                    5 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Weiterhin stellt Ktabg. Kortmann den Antrag, den Ansatz für die investive Maßnahme „Planungskosten Ortsumgehung K8 Olfen“ (Nr. 66K08PLAN, S. V 40) zu streichen, da ein Bedarf nicht erkennbar sei.

Vorsitzender Dr. Gochermann lässt mit folgendem Ergebnis über den Antrag abstimmen:

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               3 Ja-Stimmen

                                                    16 Nein-Stimmen

                                                    1 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Ktabg. Kortmann stellt desweiteren den Antrag, den Ansatz für die Eindeckung der Garagen am Pictorius-Berufskolleg in Höhe von 50.000 € zu streichen (Teilergebnisplan 10.02, S. 286 f.). Das Ergebnis der Abstimmung lautet wie folgt:

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               2 Ja-Stimmen

                                                    14 Nein-Stimmen

                                                    5 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Ktabg. Kortmann stellt mit Hilfe der dem Protokoll beigefügten Excel-Datei heraus, dass aus Sicht der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN die Kreisverwaltung die sonstigen ordentlichen Erträge (Zeile 7 in den Ergebnisplänen) im Zeitraum 2008 – 2013 zu niedrig geplant habe. So würden bei vielen Produktgruppen gar keine Erträge veranschlagt. Tatsächlich seien bei diesen Produktgruppen in den Jahren 2008 – 2013 durchschnittlich pro Jahr 921.488 € an Erträgen angefallen. Bei anderen Produktgruppen wiederum sei der Ansatz zu gering veranschlagt worden. Der Unterschiedsbetrag zwischen veranschlagten Erträgen und tatsächlichem Ergebnis belaufe sich bei diesen Produktgruppen zusammengenommen auf durchschnittlich 864.167 € pro Jahr. Insgesamt seien die Ansätze in den Jahren 2008 – 2013 damit pro Jahr um 2 Mio. € zu gering gewesen. Da im Einzelnen nicht genau festgestellt werden könne, woher die Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Wert stammen, stellt Ktabg. Kortmann im Namen der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, die Ansätze bei den sonstigen ordentlichen Erträgen um 1 Mio. € zu erhöhen. Hierzu bittet er um Stellungnahme der Verwaltung.

AL Beck führt aus, dass zum Beispiel die Auflösung der Pensionsrückstellung als sonstiger ordentlicher Ertrag ausgewiesen werde. Sowohl die Zuführung zur Pensionsrückstellung als auch deren Auflösung richten sich nach den Gutachten der Fa. Heubeck. ALin Brockkötter ergänzt, dass auch die übrigen Geschäftsvorfälle, die zu sonstigen ordentlichen Erträgen führen, nicht planbar seien.

KD Gilbeau erklärt, dass es sich um eine interessante Übersicht handele. Er weist jedoch darauf hin, dass jede einzelne Abteilung ihre Haushaltsansätze sorgsam geplant habe und die bisherigen Jahresergebnisse nicht aus zu geringer Ansatzplanung im Ertragsbereich resultierten. Trotzdem sei eine Analyse erforderlich, die auch dem Ktabg. Kortmann zukommen werde.

Ktabg. Kortmann hält die Erklärungen nicht für ausreichend. Weiterhin weist er darauf hin, dass die textlichen Erläuterungen im Haushalt verbesserungswürdig seien.

Vorsitzender Dr. Gochermann merkt an, dass der Verwaltung konkret vorgegeben werden müsse, an welcher Stelle ein Ansatz in welcher Höhe zu ergänzen sei.

Aus Sicht des Ktabg. Wessels widerspricht eine Pauschalierung dem Haushaltsrecht. Er bittet daher zunächst um Erläuterungen der Abweichungen ab einer Größe von 5.000 € auf Produktgruppenebene. Auch Ktabg. Pohlmann unterstreicht, dass die Erläuterungen im Haushalt besser werden müssten.

Ktabg. Kortmann erklärt, dass die Planung zwar gewissenhaft und nachvollziehbar erfolgen solle, allerdings mit dem Ziel, dass der Ansatz bei den sonstigen ordentlichen Erträgen über den gesamten Haushalt um 1 Mio. € erhöht werde.

Vorsitzender Dr. Gochermann fragt Ktabg. Kortmann, ob über den Antrag direkt abgestimmt werden solle, oder ob – wie bereits von Ktabg. Wessels gefordert – die Verwaltung zunächst damit beauftragt werden solle, die Differenz zwischen Ansatz und Ist bei den sonstigen ordentlichen Erträgen zu klären.

KD Gilbeau weist diesbezüglich darauf hin, dass eine detaillierte Erläuterung der Differenz bis zum Kreisausschuss zeitlich schwer möglich sei.

Ktabg. Lütkecosmann führt relativierend aus, dass er zwar detaillierte Erläuterungen möchte, aber nicht für jede Produktgruppe. Auch Vorsitzender Dr. Gochermann erkennt an, dass eine Darstellung der Einzelpositionen zeitlich schwer machbar sei.

Ktabg. Kortmann erkennt an, dass es für die Verwaltung aufwendig sei, die Differenzen zu erläutern. Seiner Fraktion ginge es jedoch um Haushaltsklarheit und diese sehe er zur Zeit nicht gewährleistet. Deshalb solle der Antrag nochmal im Kreisausschuss gestellt werden.

Ktabg. Schulze Esking stimmt diesem Vorgehen zu. Aus seiner Sicht sei der Antrag allerdings überzogen, da der Kreishaushalt von der Rechnungsprüfung und anderen Stellen regelmäßig kontrolliert werde.

 

Vorsitzender Dr. Gochermann lässt sodann über die übrigen Beschlussvorschläge abstimmen.

Bei der Abstimmung über die Beschlüsse / Empfehlungen an den Kreisausschuss / Kreistag ist ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied nicht anwesend.