Sitzung: 17.12.2014 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0156
Beschluss:
1. Auf die Erarbeitung einer verbindlichen
Pflegebedarfsplanung zum 31.03.2015 wird verzichtet.
2. Der Erlass der Durchführungsverordnung zum APG NRW
wird abgewartet, um deren Anforderungen im weiteren Verfahren mit
berücksichtigen zu können.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig