Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Entwurf zum Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2019 mit den dazugehörigen Förderbestimmungen wird in der in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2014 vorliegenden Fassung unter Austausch der geänderten und als Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage (SV-9-0114/1) beigefügten Seiten beschlossen.

Der Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2019 des Kreises Coesfeld tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft und löst damit den bisherigen Kinder- und Jugendförderplan mit seinen Förderbestimmungen ab.

 

2.    Zur Erfüllung der Aufgaben des o.g. Kinder- und Jugendförderplanes werden für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in der laufenden Legislaturperiode bis einschließlich 2019 jährlich vorbehaltlich eines unveränderten Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes und unveränderter Einnahmen durch Dritte mindestens Budgetmittel in Höhe von 931.956,00 EUR (Zuschussbedarf excl. der kreiseigenen Personal-, Sach- und Maßnahmenkosten) bereitgestellt. Die Förderung beinhaltet auch die Förderaspekte der Familienarbeit.

Entsprechend dem tatsächlichen Finanzbedarf sind tarifliche Personalkostenerhöhungen sowie allgemeine Kostensteigerungen jährlich neu zu berechnen und zu berücksichtigen.

 

3.    Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Angebote und Einrichtungen der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird die Verwaltung ermächtigt, bereits während des Zeitraumes der vorläufigen Haushaltsführung in den Haushaltsjahren 2015 bis 2019 den o.g. Trägern ausschließlich Zuwendungen aus Kreismitteln (Abschlagszahlungen) zu den in den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan festgelegten Stichtagen zu gewähren (siehe Förderposition 8. Betriebskosten von Angeboten Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder-und Jugendarbeit).

Die Gewährung von Landeszuwendungen erfolgt erst nach Zuteilung durch das zuständige Ministerium.

 

4.    Das Kreisjugendamt wird beauftragt, darauf hinzuwirken, in allen drei Jugendamtsbezirken eine Harmonisierung der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan zu erreichen,

so dass u.a.

a)    Möglichst einheitliche Antrags- und Nachweisfristen gelten;

b)    Gemeinsame Antrags- und Nachweisformulare verwendet werden, die auch al Kopie eingereicht werden können;

c)    Die Fördervoraussetzungen in den einzelnen Positionen (z.B. Altersgrenzen) harmonisiert werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2015 bis 2019 mit den dazugehörigen Förderbestimmungen wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.