Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.  Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2005 ausgewiesene Zuschussbedarf für das Budget 250 - Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung, wird auf 30.213.644 € festgesetzt.

 

2.  Die sich in der Sitzung ergebenden produktbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 250 - Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung, werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.


 

Vorsitzende Schäpers schlägt vor, die Beratung des Budgets für den Produktbereich Soziale Sicherung in der Reihenfolge der Produkte im Entwurf des Produkthaushalts 2005 vorzunehmen.

 

Ktabg. Havermeier weist vorab darauf hin, dass mit der Verabschiedung des Haushalts 2005 die Bewährungsprobe für die Konzepte zur Umsetzung von Hartz IV beginne.

Die Wahrnehmung der Option sei ein Gemeinschaftsprojekt aller Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Kreis Coesfeld, das nur im Rahmen einer konstruktiven Kooperation Erfolg haben könne. Vor diesem Hintergrund sei es nicht seriös, Hartz IV in den Etatberatungen der Städte und Gemeinden für höhere Zuschussbedarfe verantwortlich zu machen. Den Komplex Unterkunftskosten, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, aus dem allgemeinen Haushalt auszugliedern, stelle eine intelligente Variante dar. Hinsichtlich der Verteilung der Kosten bleibe zu klären, ob diese solidarisch gemäß den Umlagegrundlagen oder nach dem Verursacherprinzip erfolgen solle.

Der Umfang der notwendigen Leistungsgewährung, so Ktabg. Havermeier weiter, hänge wesentlich von der Qualität und Quantität der vom kommunalen Träger vorzuhaltenden Beratungsangebote ab. Der hierfür gebildete zusätzliche Ansatz von 200.000 € erscheine der SPD-Fraktion nicht ausreichend zu sein, um den zu erwartenden Beratungsbedarf abzudecken. Auf einen Änderungsantrag werde zwar als Vertrauensvorschuss für die Verwaltung verzichtet, es werde aber eine regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung der Fallzahlen, die Vermittlungserfolge sowie Umfang und Kosten der Beratungsangebote eingefordert.

 

Ktabg. Wessels erklärt, dass auch die CDU-Fraktion angesichts der bestehenden Unsicherheiten den Ansätzen zustimmen werde.

Die ersten Wirkungen der Eingliederungsmaßnahmen blieben abzuwarten; die Rahmenbedingungen seien durch den Kreistag geschaffen worden.

Als Maßstab für die Verteilung der Unterkunftskosten spricht sich Ktabg. Wessels grundsätzlich für die Verursachungsgerechtigkeit aus. Ggf. könne zukünftig ein Solidarausgleich erfolgen.

Bei den Beratungsangeboten sei zunehmend wohl von einer Verpflichtung Betroffener auszugehen, eine Beratungsstelle aufzusuchen; dies lasse auf gute Effekte hoffen.

 

Ktabg. Pieper verweist auf die mit der Hilfe zur Arbeit gemachten Erfahrungen, die man sich jetzt zu Nutze machen könne. Im Mittelpunkt bei der Konzeption der Kreisprogramme hätten stets die Vermittlungshemmnisse der Hilfeempfängerinnen und -empfänger gestanden, insbesondere fehlende Kinderbetreuung, Suchtprobleme und Schulden.

Es sei erfreulich, so Ktabg. Pieper weiter, dass der Jugendhilfeausschuss die Aufstockung der Mittel für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren beschlossen habe. Sie vermisse aber eine Erhöhung der Ansätze für die Drogenberatung und die Schuldner- und Insolvenzberatung. In diesem Zusammenhang sei von Interesse, wie sich bei letzterer zz. die Wartezeiten darstellten.

 

Ltd. KRD Schütt weist zur Kostenbeteiligung der Gemeinden darauf hin, dass hier, wie auch bereits für die Beteiligung an den Sozialhilfeaufwendungen noch vor Inkrafttreten des 2. Modernisierungsgesetzes vereinbart, ab 2006 eine Verteilung nach dem Verursacherprinzip vorgesehen sei. Die Lenkungsgruppe werde sich spätestens Mitte des Jahres mit dem Verteilerschlüssel und den Härtefallregelungen befassen.

 

Hinsichtlich der Beratungsangebote führt Ltd. KRD Schütt aus, dass Mittel im bisherigen Umfang bei den freiwilligen Leistungen bereitgestellt würden. Es sei zwar nicht davon auszugehen, dass nun mehr Personen Schulden oder Suchtprobleme hätten, es würden im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aber mehr Fälle bekannt und dadurch werde die freiwillige Inanspruchnahme von Beratungsangeboten gegenüber einer Verpflichtung hierzu in den Hintergrund treten. Da somit dann überwiegend pflichtige Leistungen zu erbringen seien, würden derzeit Gespräche über die Aufteilung der Ansätze geführt. Daneben seien für die soziale Integration bei dem Produkt 050.005.002 - Beratung und arbeitsmarktpolitische Integration - Mittel in Höhe von 200.000 € eingeplant worden.

Zu den Wartezeiten bei der Inanspruchnahme der Schuldner- und Insolvenzberatung weist Ltd. KRD Schütt darauf hin, dass hierzu der Jahresbericht 2004 des Trägers noch nicht vorliege.

 

Vorsitzende Schäpers erklärt, dass sich der Ausschuss im Laufe des Jahres mit dem Thema Beratungsangebote eingehend zu befassen habe. Sie beabsichtige, zu den nächsten Sitzungen jeweils Träger einzuladen, damit sich die Ausschussmitglieder ein Bild über die Arbeit der Beratungsstellen machen könnten.

 

Zu den Produkten 050.001.001 und 050.001.002 sowie 050.001.006 bis 050.003.001 und 050.005.001 bis 050.005.004 stellt Vorsitzende Schäpers keine Wortmeldungen fest; Änderungsanträge zu den Ansätzen werden hier nicht gestellt.

 

Ktabg. Pieper fragt nach, aus welchen Gründen in der Produktgruppe 050.001 - Leistungen nach SGB XII / BSHG, GSiG, BVG, USG und SGB IX - der Ansatz für die Fortbildung (HHSt. 4000.562000) reduziert worden sei.

Ltd. KRD Schütt antwortet, dass sich mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe der Fortbildungsbedarf verlagere. Daher seien entsprechende Mittel bei der Produktgruppe 050.005 - Leistungen nach SGB II - veranschlagt worden.

 

Auf die Frage von Ktabg. Pieper, warum bei dem Produkt 050.001.003 - Leistungen für Pflegebedürftige - trotz gestiegener Fallzahlen geringere Personalkosten ausgewiesen seien, erklärt KAR Bleiker, dass dies systembedingt sei. Näheres hierzu ergebe sich aus dem Vorbericht zum Entwurf des Produkthaushalts (S. 12, Nr. 6).

Zu den Ansätzen für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (HHSt. 4110.740130) und für das Pflegewohngeld (HHSt. 4320.740000) stellt Ktabg. Pieper die Frage, ob die hier vorgesehenen Erhöhungen ausreichend seien angesichts des vom Kämmerer bei der Einbringung des Haushalts angesprochenen Risikos. Weiter möchte sie wissen, ob die Kürzung des Ansatzes für die Förderung ambulanter Pflegedienste (HHSt. 4700.988000) das richtige Signal sei. Ktabg. Pieper erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach den Rechnungsergebnissen 2004.

Die Rechnungsergebnisse für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen beziffert Ltd. KRD Schütt auf 5.734.000 € und für das Pflegewohngeld auf 3.245.000 €.

KAR Bleiker weist darauf hin, dass die neuen Pflegeeinrichtungen im Kreis Coesfeld ihren Betrieb erst ab Herbst 2005 aufnähmen.

Bei der Förderung ambulanter Pflegedienste beträgt das Rechnungsergebnis nach Auskunft von Ltd. KRD Schütt 501.000 €.

 

Ktabg. Pieper erklärt, dass sich unter Berücksichtigung der Regelungen des in dieser Woche im Landtag zur Beratung anstehenden Schulgesetzes zum Einsatz von Integrationshelfern in Schulen der Zuschussbedarf bei dem Produkt 050.001.004 - Leistungen für behinderte Menschen - erhöhen werde.

Ltd. KRD Schütt erwidert, hier bleibe der Gesetzesbeschluss abzuwarten. Wenn das Gesetz so zustande komme, dass die Kosten für Integrationshelfer nicht mehr den Schulkosten zuzurechnen seien, würden die daraus entstehenden Änderungen im weiteren Beratungsverfahren berücksichtigt.

Vorsitzende Schäpers bestätigt, dass nur so solide geplant werden könne.

 

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass, wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, der Ansatz für die stationäre Altenhilfe (HHSt. 4140.740300) bei dem Produkt 050.001.005 - Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte - versehentlich reduziert worden sei und Mittel in der bisherigen Höhe bereit gestellt werden sollten.

 

Bei dem Produkt 050.004.001 - Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich - führt Ltd. KRD Schütt aus, dass sich wegen eines im Januar 2005 auslaufenden Darlehns der Zinszuschuss für das Altenhilfenzentrum Dülmen (HHSt. 4700.728200) um 4.000 € auf 44.600 € verringern werde.

Ltd. KRD Schütt weist auf den Ausstieg des Caritasverbandes aus der Familienpflege im Kreis Coesfeld hin. Es sei davon auszugehen, dass der dadurch entstehende Ausfall durch die anderen Träger aufgefangen werde. Der Ansatz für den Kreiszuschuss zur Förderung der Familienpflege (HHSt. 4700.718900) bleibe daher unverändert.

 

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                    1 Enthaltung