Beschluss: Kenntnis genommen

 

Ltd. KRD Schütt führt aus, dass erste Priorität im Rahmen der Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld die Sicherstellung des Lebensunterhalts aller Hilfebedürftigen und damit die Leistungserbringung zum 01.01.2005 gehabt habe. Von zweiter Priorität sei daher zunächst die Eingliederung in Arbeit gewesen. Bereits Ende des Jahres 2004 habe der Kreistag jedoch die Einrichtung einer Arbeitsmarktkonferenz, die über die Durchführung von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen berate, beschlossen. Die erste Sitzung der Arbeitsmarktkonferenz werde am 10.02.2005 stattfinden.

 

KAR Bleiker trägt vor, dass im Kreis Coesfeld ca. 4.512 Bedarfsgemeinschaften und somit ca. 10.000 Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten. Davon hätten zuvor ca. 1.639 Bedarfsgemeinschaften Sozialhilfe und ca. 2.742 Bedarfsgemeinschaften Arbeitslosenhilfe bezogen. In der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 11.01.2005 seien bereits ca. 131 Bedarfsgemeinschaften neu hinzugekommen. Darüber hinaus sei für ca. 180 ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger/innen eine Hilfegewährung nach dem SGB II abgelehnt worden. Die Zahl der Ablehnungen liege somit deutlich unter 10 %.

Auf die Bitte von Ktabg. Wessels sagt KAR Bleiker zu, dass der Niederschrift eine Aufschlüsselung der Bedarfsgemeinschaften nach Städten und Gemeinden beigefügt werde.

Ltd. KRD Schütt ergänzt auf entsprechende Nachfrage von Ktabg. Pieper, dass eine Anpassung der an die Städte und Gemeinden zu erstattenden Personal- und Sachkosten aufgrund der tatsächlichen Fallzahlen zum Stichtag 01.05.2005 vorgesehen sei.

 

KAR Bleiker führt weiter aus, dass die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung nach dem Beschluss des Kreistages zunächst wie folgt aufgeteilt würden:

Beschäftigung                                                 33 %

Vermittlung                                                      17 %

Qualifizierung                                                  13 %

Feststellung und Orientierung                        31 %

Betreuung                                                         6 %

 

Der Bereich „Beschäftigung“ gliedere sich auf in „Plus-Jobs“ (hierfür seien 1,9 Mio. € einschließlich Regiekosten vorgesehen) und „Beschäftigungstraining“.

 

Zum Bereich „Vermittlung“ gehörten die folgenden Teilbereiche:

-       Vermittlungsbörse für Hilfeempfänger/innen mit und ohne berufliche Qualifikation

-       Vermittlung mit Lohnkostenzuschuss (LKZ)

-       Vermittlung ohne LKZ

-       Vermittlung durch Dritte

-       Aufnahme einer Selbstständigkeit

 

Auf die Frage von Ktabg. Wessels, welche Rahmenbedingungen für die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen vorgegeben würden, teilt KAR Bleiker mit, dass Lohnkostenzuschüsse in der Regel nur gewährt werden sollten, wenn ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten werde. Auf diese Art und Weise solle ein „Mitnahmeeffekt“ verhindert werden.

 

Ktabg. Havermeier fragt nach, ob bisher nur gemeindliche Stellen in die berufliche Eingliederung eingebunden seien. KAR Bleiker bestätigt dies und weist darauf hin, dass erst nach Beratung durch die Arbeitsmarktkonferenz auch Maßnahmeträger beteiligt werden können.

 

Maßnahmen zur Qualifizierung, so KAR Bleiker weiter, seien wie folgt geplant:

-    mit dem Schwerpunkt Sprache

-    mit dem Schwerpunkt Handwerk/Industrie

-    mit dem Schwerpunkt Hotel- und Gaststättengewerbe (HOGA)

-    mit dem Schwerpunkt Dienstleistung

-    mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau

-    mit dem Schwerpunkt Pflege

-    mit Schwerpunkt in verschiedenen Berufsbildern

-    diverse Maßnahmen/Einzelqualifizierung

-    Qualifizierung/Auffrischung für Hilfeempfänger/innen mit beruflicher Qualifikation

In Vorbereitung der Qualifizierungsmaßnahmen seien 30 Maßnahmeträger angeschrieben worden. Diese hätten 68 Angebote für Qualifizierungsmaßnahmen abgegeben. KAR Bleiker teilt mit, dass über die Vergabe durch die Arbeitsmarktkonferenz in der nächsten Sitzung berichtet werde.

 

Weiter seien Feststellungs- und Orientierungsmaßnahmen insbesondere für die Jugend, zum Neustart ins Erwerbsleben in Teilzeit- und Vollzeitform und für Hilfeempfänger/innen mit beruflicher Qualifikation vorgesehen.

 

Eine besondere Betreuung sei in den Bereichen Sucht und Beruf, Behinderung sowie Jugend und Schule beabsichtigt.

 

Weiter führt KAR Bleiker aus, dass in den Städten und Gemeinden bisher 600.000 Stunden für Plus-Jobs zur Verfügung ständen. In diesem Zusammenhang bittet Ktabg. Havermeier darum, eine Übersicht über die Plus-Jobs zur Verfügung zu stellen. KAR Bleiker sagt Bericht in der nächsten Sitzung zu.

Ktabg. Große Verspohl bittet um Auskunft darüber, auf welche Art und Weise nachvollzogen werde, wie die Arbeiten, die im Rahmen der Plus-Jobs ausgeführt würden, bisher erledigt worden seien, und wie sichergestellt werde, dass durch die Plus-Jobs keine privaten Anbieter vom Markt verdrängt würden.

Hierzu weist KAR Bleiker deutlich auf die Verantwortung der Städte und Gemeinden sowie auf die Regelungen der Düsseldorfer Erklärung hin.

Auf die Frage von Mitglied Lammers, ob der Stundenumfang bei Plus-Jobs z. B. auf 30 Stunden begrenzt und ob im Rahmen eines Plus-Jobs auch eine Qualifizierung möglich sei, antwortet KAR Bleiker, dass die Stundenzahl variabel sei, dass sich der Zeitraum in der Regel auf sechs Monate belaufe und dass eine Qualifizierung zunächst nicht vorgesehen sei, aber in einer zweiten Stufe möglich werden könne. Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass bei Plus-Jobs eine Qualifizierung zumindest im Rahmen der Einweisung in die Tätigkeit erfolgen müsse.

Ktabg. Pieper gibt zu bedenken, dass Personen, die z. B. im Rahmen der Betreuung von Behinderten einen Plus-Job ausübten, über besondere Qualifikationen verfügen müssten. KAR Bleiker führt aus, dass der Plus-Job auch in diesem Bereich nur zusätzlich sein könne und keine regulären Arbeitsplätze mit den dafür erforderlichen Qualifikationen verdrängen dürfe.

Vorsitzende Schäpers weist auf die Notwendigkeit hin, für diesen Bereich Personen auszusuchen, die mit Menschen arbeiten wollten, indem sie ihnen z. B. vorläsen oder mit ihnen spazieren gingen.

 

Abschließend teilt Ltd. KRD Schütt mit Hinweis auf die Ausschusssitzung vom 25.11.2004 mit, dass bezüglich einer Schaffung von Plus-Jobs im Rahmen der integrativen Beschulung die Entscheidung des Landesgesetzgebers abgewartet werden müsse, ob die Schulassistenz eine freiwillige Leistung darstelle. Es sei hier jedoch generell zu bedenken, dass ein Hilfeempfänger, der einen Plus-Job ausübe, jederzeit für eine Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsse. Voraussetzung für den Einsatz eines Integrationshelfer sei im Übrigen auch eine persönliche Eignung.