FBL Schütt teilt mit:

 

 

1. Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) vom 09.12.2014

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 08.09.2014 und 02.12.2014 ist bereits über die beabsichtigte Änderung der APO-BK berichtet worden.

 

Am 09.12.2014 ist die Verordnung, die zum 01.08.2015 in Kraft tritt, nunmehr erlassen worden. Insbesondere wurde der Bereich der Ausbildungsvorbereitung neu geregelt. Das Berufsgrundschuljahr wird nicht mehr angeboten. Die bisher zweijährige Berufsfachschule (z. B. „Handelsschule“) mit der Möglichkeit des Erwerbs einer beruflichen Grundbildung sowie des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) wird in zwei eigenständige einjährige Bildungsgänge gegliedert (Berufsfachschule 1 – BFS 1; Berufsfachschule 2 – BFS 2) mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen sowie unterschiedlichen Bildungszielen.

 

An Berufskollegs, die bisher das Berufsgrundschuljahr bzw. die zweijährige Berufsfachschule angeboten haben, gelten die BFS 1 und BFS 2 zum 01.08.2015 als eingerichtet. Neuer Schulträgerbeschlüsse bedarf es hierzu nicht (Art. 2 Abs. 3 der Änderungsverordnung).

 

In Abstimmung mit den Schulleitungen ist vorgesehen, in der nächsten Sitzung des Ausschusses über die Änderungen und Auswirkungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung auf die Berufskollegs der Kreises Coesfeld zu berichten.

 

 

2. Sportmedienpreis 2014

 

Zum 15. Mal wurde der Sportmedienpreis im Kreis Coesfeld von den Zeitungen, der Sparkasse Westmünsterland, dem Kreissportbund und dem Kreis Coesfeld gemeinsam ausgerichtet.

Die Gala mit der Verleihung der Preise fand am 30.01.2015 im Coesfelder Konzert Theater mit über 500 Besuchern statt.

Im Rahmen der Gala wurde der Kreis Coesfeld von Landrat Konrad Püning vertreten, der persönlich die Pokale an die Mannschaften des Jahres 2014 übergab.

Im Anschluss an den offiziellen Teil hatten die gehrten Sportlerinnen und Sportler Gelegenheit, sich  gebührend feiern zu lassen. Die Wahl der Sportler und Trainer erfolgte wie in der Vergangenheit unmittelbar durch eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Coesfeld sowie mit Unterstützung einer Fachjury.

 

Die Plätze 1 bis 3 wurden dabei jeweils in den Kategorien wie folgt belegt:

Sportlerin des Jahres 2014

  1.   Helen Langehaneberg, Billerbeck
  2.   Karin Schaase, Lüdinghausen
  3.   Imke Daalmann, Coesfeld

 

 

Sportler des Jahres 2014

  1.  Josche Zurwonne, Lüdinghausen
  2.  Mika Albrink, Dülmen
  3.  David Schlüter, Coesfeld

 

Trainerin/Trainer des Jahres 2014

  1.   Marianne Laukamp, Leichtathletik, Coesfeld
  2.   Holger Willmer, Indiaca, Hausdülmen
  3.   Erdal Dasdan, Fußball, Coesfeld

 

Mannschaft des Jahres 2013

  1.   Union Lüdinghausen (Männer und Frauen) Badminton 
  2.   Tanzsportfreunde Dülmen (Rookies)  
  3.   DJK Eintracht Coesfeld-VBRS (Männer) Fußball

 

Der vom Kreis gewährte Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro wurde für die Gesamtfinanzierung der Veranstaltung verwendet.

Über die Internetseite des Kreissportbundes Coesfeld e.V. (www.ksb-coesfeld.de) sind weitere Informationen und Bilder der Veranstaltung abrufbar.

 

 

3. Nutzung der Sporthalle des Pictorius-Berufskollegs des Kreises Coesfeld als Notunterkunft  für Flüchtlinge

 

Der Kreis Coesfeld hat - wie aus Presseberichten sicher schon bekannt -  ab dem 13.02.2105 die Sporthalle des Pictorius-Berufskollegs als Notunterkunft für Flüchtlinge zur  Verfügung gestellt.

 

Hintergrund für diese Maßnahme war die aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen dringende Bitte des Landes an die Kreise und Kommunen, kurzfristig weitere Kapazitäten bereit zu stellen. Das Land hat zugesichert, dass die Notunterkunft nur für zwei bis vier Wochen in Anspruch genommen wird.

 

Vor Bereitstellung der Sporthalle hat sich der Landrat mit der Schulleitung des Pictorius-Berufskollegs abgestimmt. Der Sportunterricht soll jetzt verstärkt als Theorieunterricht in den Klassenräumen stattfinden bzw. können bei guten Wetterverhältnissen auch das Außengelände der Schule sowie nahe gelegene Sportplätze für den Unterricht genutzt werden.

 

Die Sporthalle wird der Stadt Coesfeld zur außerschulischen Nutzung durch Vereine gegen Kostenbeteiligung überlassen. Die Stadt Coesfeld ist informiert, dass die Sporthalle in den kommenden Wochen nicht von den Vereinen genutzt werden kann.

 

 

4. Kommunale Strategien zum verstärkten Flüchtlingszuzug in den Kreis Coesfeld

 

Am 02.12.2014  hatte sich die Bürgermeisterkonferenz mit dem Landrat zu dem stark zunehmenden Zuzug von Flüchtlingen ausgetauscht. Hier wurde deutlich, dass die aktuelle Entwicklung eine erhebliche Herausforderung darstellt, auf die es kurzfristig zu reagieren gilt.

 

Um sich zu diesen Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten intensiver auszutauschen, hatte Landrat Püning die Städten und Gemeinden zu einer gemeinsamen Besprechung. am 22.01.2015 ins Kreishaus eingeladen. Inhaltlich wurden folgende Themen behandelt:

 

  • Einführung in das Thema  durch den  Landrat
  • Strukturierung der Thematik in Zahlen der Ausländerbehörde durch Fachbereichsleiter Dr. Ansgar Scheipers
  • Darstellung von Verantwortlichkeiten/Berührungspunkte im Fachbereich 2 „Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit“ durch  Fachbereichsleiter Detlef Schütt, Abteilungsleiter 53  Dr. Völker-Feldmann und Schulamtsdirektorin Dr. Walburga Henry:
    • Themen waren: Zuständigkeiten für das Asylbewerberleistungsgesetz, Überwachung der Unterkünfte durch das Gesundheitsamt, Umsetzung der Beschulungspflicht der Flüchtlingskinder, Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch die Jugendhilfe
  • Anschließend wurden die Einschätzungen der Situation vor Ort durch die Vertreterinnen und Vertreter der 11 Städte und Gemeinde vorgetragen

 

Mit Blick auf  Konkrete Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten wurde auch das Angebot des Landes erörtert, auf Kreisebene ein sogenanntes „Kommunales  Integrationszentrum“ einzurichten. Hier werden insgesamt 5,5 Personalstellen durch finanzielle Förderung und Abordnung von zwei Lehrern durch das Land gefördert. Personalbegleitkosten, Sach- und Projektkosten wären vom Kreis zu tragen.

Mit einer solchen Einrichtung sahen die Vertreter der Städte und Gemeinden Ihre tatsächlich bestehenden Unterstützungsbedarfe nicht bedient. Stattdessen wurde besonders bemängelt, dass das Land NRW die kommunalen Kosten für die Betreuung von  zu 25 -  28 Prozent übernehme, z.B. Bayern aber zu 100 Prozent.

Vieles – wie etwa die Beschulung oder auch die ehrenamtliche Unterstützung – sei auf kommunaler Ebene schon gut geregelt. Für die Schulaufsicht signalisierte Frau Dr. Henry hier kurzfristige Unterstützung zu für den Fall dass dennoch Probleme bei der Schulaufnahme auftauchen sollten.

Seitens der Wohlfahrtsverbände – dies wurde auch in der letzten Arbeitsbesprechung mit dem Kreis nochmals erörtert -  bestehen ebenfalls unterschiedliche Beratungsangebote für Migranten. Derzeit erwäge man deren Aufstockung.

Schwierigkeiten in den Städten und Gemeinden gäbe es besonders bei der Suche nach geeigneten Unterkünften oder mit Blick auf Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Erwachsene männliche Asylbewerber. Auch wurde der Wunsch geäußert sich zur „guten Praxis“ untereinander auszutauschen.

Man verständigte sich, den Austausch zwischen Kreis, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden auf die Ebene der Praktiker fortzusetzen. Dieses nächste Treffen wird am 17.03.2015 stattfinden.