Sitzung: 26.02.2015 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0186
Beschluss:
- Der Kreis Coesfeld unterstützt die mit der Anregung der Bürgerinitiative formulierten Bedenken gegen das aktuelle Bergrecht, soweit dieses keine hinreichenden Vorkehrungen gegen Fracking und sonstige Gefahren für den Wasserhaushalt sowie Natur und Landschaft bei der Förderung unkonventioneller Gasvorkommen bietet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anregung der Bürgerinitiative zum Ausdruck kommenden Bedenken über die kommunalen Spitzenverbände in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit Verfahren der Fracking-Technologie und anderer Vorhaben einzubringen
Es erfolgte eine Aussprache zu
den Beschlussvorschlägen. Grundsätzlich werden diese von allen Vertretern
mitgetragen. Ktabg. Schulze Esking erklärt aber, dass die erste Forderung zu
pauschal formuliert sei und auf den Bereich der Maßnahmen mit Fracking
spezifiziert werden müsse. Ktabg. Dr. Gochermann ergänzt hierzu, dass durch den
ersten Beschlussvorschlag weitere Felder, die im Bundesberggesetz geregelt
werden und keine Verbindung zum Fracking haben, pauschal abgelehnt würden.
Ktabg. Sparwel führt ebenfalls aus, dass der Schwerpunkt auf dem Verbot der
Anwendung von Fracking liegen müsse.
Ktabg.
Dr. Habersaat weist darauf hin, dass neben dem Schutz der Gesundheit und des
Trinkwassers auch der mit dem Fracking verbundene hohe Wasserverbrauch ein
weiteres Problem darstellt, dass nicht unbeachtet bleiben dürfe.
FBL
Dr. Scheipers bestätigt darauf hin, dass die Verwaltung im weiteren Verlauf die
Vorbehalte beim Fracking gegenüber dem Bund fachlich artikulieren wird.
Unter
Berücksichtigung der Diskussionsbeiträge und der zwischenzeitlichen
Entwicklungen regt er eine Modifikation der Formulierung der BIGG Bürgerinitiative Gegen Gasbohren e.V.
an, woraufhin wie folgt beschlossen wird:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig