Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Kreis Coesfeld unterstützt die mit der Anregung der Bürgerinitiative formulierten Bedenken gegen das aktuelle Bergrecht, soweit dieses keine hinreichenden Vorkehrungen gegen Fracking und sonstige Gefahren für den Wasserhaushalt sowie Natur und Landschaft bei der Förderung unkonventioneller Gasvorkommen bietet.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anregung der Bürgerinitiative zum Ausdruck kommenden Bedenken über die kommunalen Spitzenverbände in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit Verfahren der Fracking-Technologie und anderer Vorhaben einzubringen

 


Es erfolgte eine Aussprache zu den Beschlussvorschlägen. Grundsätzlich werden diese von allen Vertretern mitgetragen. Ktabg. Schulze Esking erklärt aber, dass die erste Forderung zu pauschal formuliert sei und auf den Bereich der Maßnahmen mit Fracking spezifiziert werden müsse. Ktabg. Dr. Gochermann ergänzt hierzu, dass durch den ersten Beschlussvorschlag weitere Felder, die im Bundesberggesetz geregelt werden und keine Verbindung zum Fracking haben, pauschal abgelehnt würden. Ktabg. Sparwel führt ebenfalls aus, dass der Schwerpunkt auf dem Verbot der Anwendung von Fracking liegen müsse.

Ktabg. Dr. Habersaat weist darauf hin, dass neben dem Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers auch der mit dem Fracking verbundene hohe Wasserverbrauch ein weiteres Problem darstellt, dass nicht unbeachtet bleiben dürfe.

FBL Dr. Scheipers bestätigt darauf hin, dass die Verwaltung im weiteren Verlauf die Vorbehalte beim Fracking gegenüber dem Bund fachlich artikulieren wird.

Unter Berücksichtigung der Diskussionsbeiträge und der zwischenzeitlichen Entwicklungen regt er eine Modifikation der Formulierung der BIGG Bürgerinitiative Gegen Gasbohren e.V. an, woraufhin wie folgt beschlossen wird:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig