Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Dr. Scheipers weist auf die beiden Tischvorlagen hin. In Bezug auf die aktuellen Tierplatzzahlen in Bezug auf genehmigte Mastplätze im Kreis Coesfeld wird ergänzt, dass diese Angaben mit den real vorhandenen Tierplatzzahlen nicht absolut konform gehen.

Ktabg. Holz bittet in Bezug auf den Mitteleinsatz für den Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft darum, dass seitens des Umweltamtes auch weiterhin der Runde Tisch organisiert werde, damit einzelne Maßnahmen besprochen werden können. Besonders vorteilhaft sei, dass viele Akteure an dem Runden Tisch teilnehmen würden, die in der Landwirtschaft tätig seien.

S.B. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass der für den Runden Tisch geplante Termin im Mai/Juni zu spät sei für die Ergreifung von Maßnahmen. Ein Termin im März oder April sei passender, da die Landwirtschaft dann noch reagieren könne. Am effektivsten wäre es gewesen, wenn bereits bei der Veranstaltung im Winter Maßnahmen ergriffen worden wären.

Ktabg. Holz gibt zu bedenken, dass die Förderperiode ab Mai/Juni 2015 erst im Januar dieses Jahres umgesetzt worden sei und nunmehr an mögliche Vertragspartner weitergegeben werden müsse. Naturschutzverträge greifen dann erst im Folgejahr 2016 für fünf Jahre. Zudem könne auch ein Genehmigungsverfahren außerhalb des Vertragsnaturschutzes bis zu einem halben Jahr andauern, sodass die genehmigten Maßnahmen ggf. erst Anfang des Sommers eingeleitet würden.

FBL Dr. Scheipers gibt an, dass bis zu dem Termin im Mai weiter an dem Thema gearbeitet würde und dieses u.a. bereits im Landschaftsbeirat beraten worden sei.

Ktabg. Habersaat erkundigt sich in Bezug auf den Nährstoffbericht und das Genehmigungsverfahren bei Mastställen nach der Stickstoffbilanz und den Möglichkeiten zur Begrenzung der Ammoniak-Emmissionen bei Mastställen.

FBL Dr. Scheipers bestätigt, dass die FFH-Problematik in den Genehmigungsverfahren beachtet und die Stickstoff emittierenden Quellen geprüft würden. AL Dr. Foppe ergänzt, dass hierbei auch die luftbürtige Seite des Stickstoffs in die Prüfung mit einbezogen sei.