FBL Dr. Scheipers erläutert die Sitzungsvorlage und mögliche Schlussfolgerungen aus dem sog. „Löhne-Urteil“ für die Genehmigung von Stallbauvorhaben durch den Kreis Coesfeld. Wie in der Sitzungsvorlage erläutert, sei dem Urteil folgend wesentlich stärker auf die faktische räumliche Nähe von Tierhaltungsanlagen abzustellen als auf eigentums- oder gesellschaftsrechtliche Konstellationen. Bei einer nach diesem Maßstab zu Unrecht unterbliebenen UVP- (Vor-) Prüfung könnten sich Dritte über das ebenfalls noch recht neue Umweltrechtsbehelfsgesetz erfolgreich gegen eine Genehmigung wenden.

Die bis zu einer Rechtskraft des Urteils verbleibende Rechtsunsicherheit veranlasse die Verwaltung, in Zweifelsfällen vorsorglich auf eine UVP- (Vor-) Prüfung hinzuwirken. Wegen der weiteren Folgerungen aus dem Urteil und der neuen Regelung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB bemühe man sich im Übrigen gemeinsam mit den Nachbarkreisen um eine abgestimmte und juristisch abgesicherte Verfahrensweise.