FBL Dr. Scheipers verliest folgende Mitteilungen:

 

Tongrubenverfüllung in Buldern

„Auf der Grundlage der Plangenehmigungen von 1996 und 2004 werden am Standort Dülmen-Buldern zwei Tongruben mit mineralischen Materialien verfüllt.

 

Im Rahmen der abfallrechtlichen Überwachung sind im Dezember 2014 Bodenproben aus dem Verfüllgut entnommen worden. In der Tongrube 1 wurden 6 Bohrungen bis zur Basis der Verfüllung niedergebracht; in der Tongrube 2 erfolgte eine Beprobung an der Verfüllkante. Die Probennahme erfolgte über die gesamte Bohrstrecke. Aus dem Bohrgut wurden entsprechende Mischproben gewonnen und nach den einschlägigen Vorschriften untersucht. Nach erster Mitteilung des Labors sind bei den Untersuchungen im Feststoff sowie im Eluat keine Anhaltspunkte festgestellt worden, die auf eine Gefährdung des Grundwassers durch die bestehende Verfüllung hinweisen. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, das Abschlußgutachten dem LANUV zu übermitteln und abschließend zu besprechen.

 

Ferner hat mir das LANUV mitgeteilt, dass die hydraulische Situation im Bereich der Tongrube 1 nachvollziehbar dargestellt ist und eine Kontamination der Messstelle R 6 von dem bestehenden Deponiekörper verneint wird. Aus Sicht des Landes besteht kein Anlass mehr, eine weitergehende Ursachenermittlung von in der Vergangenheit festgestellten Kontaminationen im Bereich der Landesmessstelle R 6 durchzuführen.

 

Zur Qualität der Messstelle R 6 teilt mir das LANUV mit, das im Rahmen der Qualitätsüberprüfung der Messstelle sich herausgestellt hat, dass diese für das Monitoringprogramm des Landes die entsprechenden Qualitätsansprüche nicht erfüllt.“

 

Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Bewirtschaftungszeitraum 2015 – 2021

„Das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat Ende 2014 die Entwürfe für den kommenden Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) offengelegt und die Bürger und Bürgerinnen haben nun die Möglichkeit bis zum 22. Juni 2015 ihre Meinung zu den vorgelegten Dokumenten zu äußern. Mit dem ab 2016 geltenden Bewirtschaftungsplan werden die nun zur Einsichtnahme vorliegenden Planungen für die weitere Entwicklung der Bäche, Flüsse, Seen und der Grundwasservorräte in Nordrhein-Westfalen verbindlich für das weitere behördliche Handeln.
 
Das Land hat hierzu die Möglichkeit einer „online-Beteiligung“ eingerichtet. Die Dokumente können auf der Webseite www.flussgebiete.nrw.de eingesehen werden. Dort wird auch die Möglichkeit zur Online-Beteiligung erläutert und verlinkt (Die Adresse für die Online-Stellungnahme lautet: https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl).
 
Wer den Internetzugang nicht nutzen möchte, hat die Möglichkeit, die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne direkt bei der Bezirksregierung in Münster (Dezernat 54) oder beim Kreis Coesfeld (Abt. Umwelt) nach vorheriger Terminabsprache während der Dienstzeiten einzusehen.“

 

 

Kommunale Strategien zum verstärkten Flüchtlingszuzug in den Kreis Coesfeld

„Am 02.12.2014  hatte sich die Bürgermeisterkonferenz mit dem Landrat zu dem stark zunehmenden Zuzug von Flüchtlingen ausgetauscht. Hier wurde deutlich, dass die aktuelle Entwicklung eine erhebliche Herausforderung darstellt, auf die es kurzfristig zu reagieren gilt.

 

Um sich zu diesen Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten intensiver auszutauschen, hatte Landrat Püning die Städten und Gemeinden zu einer gemeinsamen Besprechung. am 22.01.2015 ins Kreishaus eingeladen. Inhaltlich wurden folgende Themen behandelt:

 

  • Einführung in das Thema  durch den  Landrat
  • Strukturierung der Thematik in Zahlen der Ausländerbehörde durch Fachbereichsleiter Dr. Ansgar Scheipers
  • Darstellung von Verantwortlichkeiten/Berührungspunkte im Fachbereich 2 „Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit“ durch  Fachbereichsleiter Detlef Schütt, Abteilungsleiter 53  Dr. Völker-Feldmann und Schulamtsdirektorin Dr. Walburga Henry:
    • Themen waren: Zuständigkeiten für das Asylbewerberleistungsgesetz, Überwachung der Unterkünfte durch das Gesundheitsamt, Umsetzung der Beschulungspflicht der Flüchtlingskinder, Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch die Jugendhilfe
  • Anschließend wurden die Einschätzungen der Situation vor Ort durch die Vertreterinnen und Vertreter der 11 Städte und Gemeinde vorgetragen

 

Mit Blick auf  Konkrete Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten wurde auch das Angebot des Landes erörtert, auf Kreisebene ein sogenanntes „Kommunales  Integrationszentrum“ einzurichten. Hier werden insgesamt 5,5 Personalstellen durch finanzielle Förderung und Abordnung von zwei Lehrern durch das Land gefördert. Personalbegleitkosten, Sach- und Projektkosten wären vom Kreis zu tragen.

Mit einer solchen Einrichtung sahen die Vertreter der Städte und Gemeinden Ihre tatsächlich bestehenden Unterstützungsbedarfe nicht bedient. Stattdessen wurde besonders bemängelt, dass das Land NRW die kommunalen Kosten für die Betreuung von  zu 25 -  28 Prozent übernehme, z.B. Bayern aber zu 100 Prozent.

Vieles – wie etwa die Beschulung oder auch die ehrenamtliche Unterstützung – sei auf kommunaler Ebene schon gut geregelt. Für die Schulaufsicht signalisierte Frau Dr. Henry hier kurzfristige Unterstützung zu für den Fall dennoch Probleme bei der Schulaufnahme auftauchen sollten.

Seitens der Wohlfahrtsverbände – dies wurde auch in der letzten Arbeitsbesprechung mit dem Kreis nochmals erörtert -  bestehen ebenfalls unterschiedliche Beratungsangebote für Migranten. Derzeit erwäge man deren Aufstockung. Schwierigkeiten in den Städten und Gemeinden gäbe es besonders bei der Suche nach geeigneten Unterkünften oder mit Blick auf Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Erwachsene männliche Asylbewerber. Auch wurde der Wunsch geäußert sich zur „guten Praxis“ untereinander auszutauschen.

Man verständigte sich, den Austausch zwischen Kreis, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden auf die Ebene der Praktiker fortzusetzen. Dieses nächste Treffen wird am 17.03.2015 stattfinden.“

 

 

Regionalplan - unkonventionelle Gaslagerstätte

„Der Kreis Coesfeld hat in seiner Stellungnahme zum Regionalplan – Teilabschnitt Energie – zum  Ziel 12 wie folgt Stellung genommen:

 

            Ziel 12:

 

Der Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie insbesondere Wasser genießt strikten Vorrang vor Vorhaben der Energiegewinnung, die diese Ressourcen gefährden oder deren Risiken für diese Ressourcen nicht sicher abschätzbar sind. Eine Gefährdung dieser Ressourcen würde zu unverhältnismäßigen Risiken für die Nutzungen und Funktionen des Raumes führen. Da bei der Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen diese Risiken nicht sicher ausgeschlossen werden können, ist diese Form der Energiegewinnung mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar.

 

Nach Auskunft der Regionalplanungsbehörde umfasst das Ziel 12 alle Vorhaben zur Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen.

Aus vorliegenden Unterlagen potentieller Projektträger für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen aus den Kohleflözen und umgebendem Gebirge ( CBM-Gas) wird nun dargestellt, dass entgegen den Ausführungen im NRW-Gutachten zum Fracking vom 07.09.2012 sowie der Stellungnahme des geol. Dienstes NRW die Lagerstätte von Kohleflözgas als konventionelle Lagerstätte einzustufen ist.

Nach Einschätzung der Projektträger geschieht dies aufgrund nachfolgende Rahmenbedingungen:

-          Freies Gas in offenen und vernetzten Kluftsystemen

-          Permeabilität des Gesteins

-          Gas fließt zur Bohrung durch den Lagerstättendruck

 

Um hier eine abschließende Beurteilungsgrundlage zu haben, ist aus Sicht des Kreises Coesfeld eine Definition der Begrifflichkeit „unkonventionelle Gaslagerstätte“ zwingend geboten.

Nach hiesiger Einschätzung erfolgt hier die Gewinnung des Gases primär im Muttergestein und entspricht somit nicht den Anforderungen an eine konventionelle Lagerstätte, wo die Gasgewinnung aus dem Speichergestein erfolgt.

 

 

Der Kreis Coesfeld hat sich im Zusammenhang mit den Planungen der HammGas GmbH & CoKG bemüht, seitens der Regionalplanungsbehörde sowie seitens des Landes eine Definition des Begriffs „unkonventionelle Gaslagerstätte“  zu erhalten.

 

Mit Schreiben vom 27.01.2015 teilt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW mit, dass es sich außerstande sieht, zur Zeit eine entsprechende Bewertung für den Gaslagerstättentyp „Kohleflözgas“ durchzuführen. Die Stellungnahme des Ministeriums wird dem Protokoll beigefügt.“