Sitzung: 26.02.2015 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
FBL Dr.
Scheipers verliest folgende Mitteilungen: Tongrubenverfüllung in Buldern „Auf der Grundlage der Plangenehmigungen
von 1996 und 2004 werden am Standort Dülmen-Buldern zwei Tongruben mit
mineralischen Materialien verfüllt. Im Rahmen der abfallrechtlichen
Überwachung sind im Dezember 2014 Bodenproben aus dem Verfüllgut entnommen worden.
In der Tongrube 1 wurden 6 Bohrungen bis zur Basis der Verfüllung
niedergebracht; in der Tongrube 2 erfolgte eine Beprobung an der
Verfüllkante. Die Probennahme erfolgte über die gesamte Bohrstrecke. Aus dem
Bohrgut wurden entsprechende Mischproben gewonnen und nach den einschlägigen
Vorschriften untersucht. Nach erster Mitteilung des Labors sind bei den
Untersuchungen im Feststoff sowie im Eluat keine Anhaltspunkte festgestellt
worden, die auf eine Gefährdung des Grundwassers durch die bestehende Verfüllung
hinweisen. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, das Abschlußgutachten dem
LANUV zu übermitteln und abschließend zu besprechen. Ferner hat mir
das LANUV mitgeteilt, dass die hydraulische Situation im Bereich der Tongrube
1 nachvollziehbar dargestellt ist und eine Kontamination der Messstelle R 6
von dem bestehenden Deponiekörper verneint wird. Aus Sicht des Landes besteht
kein Anlass mehr, eine weitergehende Ursachenermittlung von in der
Vergangenheit festgestellten Kontaminationen im Bereich der Landesmessstelle
R 6 durchzuführen. Zur Qualität der Messstelle R 6 teilt mir das LANUV mit, das im Rahmen
der Qualitätsüberprüfung der Messstelle sich herausgestellt hat, dass diese
für das Monitoringprogramm des Landes die entsprechenden Qualitätsansprüche
nicht erfüllt.“ Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie, Bewirtschaftungszeitraum 2015 – 2021 „Das
Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat Ende 2014 die Entwürfe
für den kommenden Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur
Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) offengelegt und
die Bürger und Bürgerinnen haben nun die Möglichkeit bis zum 22. Juni 2015
ihre Meinung zu den vorgelegten Dokumenten zu äußern. Mit dem ab 2016 geltenden
Bewirtschaftungsplan werden die nun zur Einsichtnahme vorliegenden Planungen
für die weitere Entwicklung der Bäche, Flüsse, Seen und der
Grundwasservorräte in Nordrhein-Westfalen verbindlich für das weitere
behördliche Handeln. Kommunale Strategien zum verstärkten Flüchtlingszuzug in den Kreis
Coesfeld „Am 02.12.2014 hatte sich die Bürgermeisterkonferenz mit
dem Landrat zu dem stark zunehmenden Zuzug von Flüchtlingen ausgetauscht.
Hier wurde deutlich, dass die aktuelle Entwicklung eine erhebliche
Herausforderung darstellt, auf die es kurzfristig zu reagieren gilt. Um sich zu
diesen Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten intensiver auszutauschen,
hatte Landrat Püning die Städten und Gemeinden zu einer gemeinsamen
Besprechung. am 22.01.2015 ins Kreishaus eingeladen. Inhaltlich wurden
folgende Themen behandelt:
Mit Blick
auf Konkrete Maßnahmen und
Unterstützungsmöglichkeiten wurde auch das Angebot des Landes erörtert, auf
Kreisebene ein sogenanntes „Kommunales
Integrationszentrum“ einzurichten. Hier werden insgesamt 5,5
Personalstellen durch finanzielle Förderung und Abordnung von zwei Lehrern
durch das Land gefördert. Personalbegleitkosten, Sach- und Projektkosten
wären vom Kreis zu tragen. Mit einer
solchen Einrichtung sahen die Vertreter der Städte und Gemeinden Ihre
tatsächlich bestehenden Unterstützungsbedarfe nicht bedient. Stattdessen
wurde besonders bemängelt, dass das Land NRW die kommunalen Kosten für die
Betreuung von zu 25 - 28 Prozent übernehme, z.B. Bayern aber zu
100 Prozent. Vieles – wie
etwa die Beschulung oder auch die ehrenamtliche Unterstützung – sei auf kommunaler
Ebene schon gut geregelt. Für die Schulaufsicht signalisierte Frau Dr. Henry
hier kurzfristige Unterstützung zu für den Fall dennoch Probleme bei der
Schulaufnahme auftauchen sollten. Seitens der
Wohlfahrtsverbände – dies wurde auch in der letzten Arbeitsbesprechung mit
dem Kreis nochmals erörtert - bestehen
ebenfalls unterschiedliche Beratungsangebote für Migranten. Derzeit erwäge
man deren Aufstockung. Schwierigkeiten in den Städten und Gemeinden gäbe es
besonders bei der Suche nach geeigneten Unterkünften oder mit Blick auf
Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Erwachsene männliche Asylbewerber. Auch
wurde der Wunsch geäußert sich zur „guten Praxis“ untereinander
auszutauschen. Man verständigte
sich, den Austausch zwischen Kreis, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden auf die
Ebene der Praktiker fortzusetzen. Dieses nächste Treffen wird am 17.03.2015
stattfinden.“ Regionalplan - unkonventionelle Gaslagerstätte |
„Der Kreis
Coesfeld hat in seiner Stellungnahme zum Regionalplan – Teilabschnitt Energie
– zum Ziel 12 wie folgt Stellung
genommen: Ziel
12: Der Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie
insbesondere Wasser genießt strikten Vorrang vor Vorhaben der
Energiegewinnung, die diese Ressourcen gefährden oder deren Risiken für diese
Ressourcen nicht sicher abschätzbar sind. Eine Gefährdung dieser Ressourcen
würde zu unverhältnismäßigen Risiken für die Nutzungen und Funktionen des
Raumes führen. Da bei der Erkundung und Gewinnung unkonventioneller
Gasvorkommen diese Risiken nicht sicher ausgeschlossen werden können, ist
diese Form der Energiegewinnung mit den Zielen der Raumordnung nicht
vereinbar. Nach Auskunft der
Regionalplanungsbehörde umfasst das
Ziel 12 alle Vorhaben zur Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen. Aus vorliegenden Unterlagen potentieller
Projektträger für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen aus den Kohleflözen
und umgebendem Gebirge ( CBM-Gas) wird nun dargestellt, dass entgegen den
Ausführungen im NRW-Gutachten zum Fracking vom 07.09.2012 sowie der
Stellungnahme des geol. Dienstes NRW die Lagerstätte von Kohleflözgas als
konventionelle Lagerstätte einzustufen ist. Nach Einschätzung der Projektträger geschieht
dies aufgrund nachfolgende Rahmenbedingungen: -
Freies Gas in offenen und vernetzten Kluftsystemen -
Permeabilität des Gesteins -
Gas fließt zur Bohrung durch den Lagerstättendruck Um hier eine abschließende Beurteilungsgrundlage
zu haben, ist aus Sicht des Kreises Coesfeld eine Definition der
Begrifflichkeit „unkonventionelle Gaslagerstätte“ zwingend geboten. Nach hiesiger Einschätzung erfolgt hier die
Gewinnung des Gases primär im Muttergestein und entspricht somit nicht den
Anforderungen an eine konventionelle Lagerstätte, wo die Gasgewinnung aus dem
Speichergestein erfolgt. Der Kreis
Coesfeld hat sich im Zusammenhang mit den Planungen der HammGas GmbH &
CoKG bemüht, seitens der Regionalplanungsbehörde sowie seitens des Landes
eine Definition des Begriffs „unkonventionelle Gaslagerstätte“ zu erhalten. Mit Schreiben
vom 27.01.2015 teilt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk NRW mit, dass es sich außerstande sieht, zur Zeit
eine entsprechende Bewertung für den Gaslagerstättentyp „Kohleflözgas“
durchzuführen. Die Stellungnahme des Ministeriums wird dem Protokoll
beigefügt.“ |