Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2015/16 (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2015/16 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 und 4 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 


Vorsitzender Wobbe weist darauf hin, dass zum Tagesordnungspunkt Tischvorlagen verteilt wurden.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass durch die als Tischvorlagen geänderten Seiten des Kindergartenbedarfsplanes zwei weitere Plätze in der Kinderheilstätte Nordkirchen eingeplant worden seien.

Zum Kindergartenbedarfsplan 2015/16 fasst er zusammen, dass mit den in den Kindertageseinrichtungen eingeplanten Plätzen eine U3-Versorgungsquote von 41 % im Kita-Bereich erreicht wird. Diese sei eine Folge der hohen Nachfrage aufgrund der hohen Frauenerwerbsquote, der niedrigen Arbeitslosenquote, der Nähe zu Münster und positiven Wanderungsbewegungen, die der Kreis Coesfeld zu verzeichnen habe. Es sei zu erwarten, dass die Quote in den nächsten Jahren weiterhin steigen wird und in absehbarer Zeit die 2-Jährigen zu fast 100 % in den Kindertageseinrichtungen angemeldet werden.

Durch die Abschaffung des 10 % - Korridors hin zu einer Echtabrechnung und Einführung einer Planungsgarantie würde der Bereich Kindertageseinrichtungen voraussichtlich auch teurer. Dies beträfe nach erfolgter Endabrechnung des Kita-Jahres 2015/16 erstmalig das Kalenderjahr 2016.

 

In Bezug auf die Versorgungsmöglichkeiten bei Flüchtlingen und sonstigen Zuzügen sowie Bedarfssteigerungen wird von den Ausschussmitgliedern kritisch nachgefragt, wie die Versorgung sichergestellt würde.

 

Die Verwaltung bestätigt hierzu, dass mit der Bedarfsplanung 2015/16 für U3-Kinder und Ü3-Kinder Reserven eingeplant worden seien und auch Flüchtlinge einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Hinsichtlich eines weiteren Ausbaus sei man mit jeder Gemeinde im Gespräch, auch mit dem Ziel, bislang eingeplante Überbelegungen zukünftig wieder auf normale KiBiz-Strukturen zu reduzieren.

Für einzelne Ortsteile wie zum Beispiel Appelhülsen stehe man jedoch vor besonderen Herausforderungen, da alle Möglichkeiten in den vorhandenen Einrichtungen ausgeschöpft worden seien und für neue Gruppen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nur schwer Träger zu finden seien. Auch könne man vorhandene Träger nicht zur Deckung des Bedarfs verpflichten.