Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.            Der Sperrvermerk im konsumtiven Haushaltsabschnitt 2015 über 70.000,00 € wird aufgehoben.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau des Schulgebäudes im vorbeugenden baulichen Brandschutz zu veranlassen.


Ktabg. Wohlgemuth bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie steht es um die im Rahmen der Haushaltseinbringung genannte Suche nach einem alternativen Gebäude/Schulstandort?
  2. Wie ist der diesbezügliche Planungsstand eines Umzuges?
  3. Wie sieht die Prognose der Schülerzahlen aus?
  4. Wie viele Klassen und Räumen benötigt die Schule in den folgenden Jahren?

 

Landrat Püning kündigt die Beantwortung der Fragen im Rahmen der Niederschrift an.

Die heute zur Abstimmung Aufhebung eines Sperrvermerkes diene alleine dazu, den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen zu genügen.

Im Übrigen müsse auf die in vielen Gemeinden betriebenen Überlegungen zur Neustrukturierung der jeweiligen Schullandschaft auf Grund von zurückgehenden Schülerzahlen hingewiesen werden.

Im Vorfeld der Haushaltseinbringung seien Gespräche geführt worden. Derzeit sei keine kurzfristige Änderung in der Frage des Schulstandortes nicht zu erwarten. 

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

  1. Nach einem Gespräch mit der Stadt Dülmen steht fest, dass derzeit in  Dülmen keine Schulräume zur Verfügung stehen, die der Kreis zur Unterbringung der Astrid-Lindgren-Schule nutzen könnte.   Zunächst bleibt u.a. auch die weitere Schul- und Schulraumentwicklungsplanung der Stadt Dülmen abzuwarten.

 

  1. Einen Planungsstand zu einem Umzug gibt es bislang nicht.

 

  1. Im Schuljahr 2014/15 werden an der Astrid-Lindgren-Schule 143 Schüler/innen beschult, davon 40 am Standort Martinistift. Die Schulleitung geht davon aus, dass im kommenden Schuljahr die Zahlen konstant bleiben. Zusätzlich wird in Ahlen (Kreis Warendorf) ein Teilstandort der Schule errichtet.

Es wird davon ausgegangen, dass der Bestand der Astrid-Lindgren-Schule als eigenständige Schule - nach der Mindestgrößenverordnung sind für die Fortführung der Schule mindestens 88 Schüler/innen erforderlich - absehbar nicht gefährdet ist. Eine konkrete Prognose der Schülerzahlen im Bereich der Förderschulen kann nicht erstellt werden.         

 

  1. Da der Raumbedarf von den Klassen- und Schülerzahlen  abhängig ist, ist unter Hinweis auf die Antwort zu 3 eine belastbare Aussage für die folgenden Jahre nicht möglich.

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig