Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne erhält auf der Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier Pos. 12 - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) einen Zuschuss zum Projekt „Aufsuchende und begleitende Jugendarbeit in Olfen

Das Projekt wird zunächst über einen Zeitraum von zwölf Monate beginnend mit dem 01. Juni 2015 gefördert. Im Jahr 2015 erhält die Stiftung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.400,00 €.

Im Jahr 2016 wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu 11.600,00€ gewährt, sofern Hausmittelmittel zur Verfügung stehen.

 


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an FBL 2 Schütt. Dieser erläutert dass eine Gruppierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Olfen durch Lärmbelästigung, Vandalismus, Eigentumsdelikte, aggressives Verhalten gegen Dritte sowie öffentlicher Alkohol- und vereinzelt Drogenkonsum eine prekäre und problematische Situation in Olfen herbeiführten. Mit den im Jugendzentrum zur Verfügung stehenden personellen und räumlichen Voraussetzungen sei eine pädagogische Betreuung und Begleitung dieser Gruppierung nicht realisierbar. Aus diesem Grund habe die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne – Jugendhilfe Werne einen Antrag auf Förderung einer pädagogischen Fachstelle für die aufsuchende und begleitende Jugendarbeit in Olfen gestellt.

Die Stadt Olfen sehe sich hier ebenfalls in der Verpflichtung finanziell zu unterstützen und gibt einen Zuschuss von 20 % der angesetzten Kosten. 

Vorgeschlagen sei nun die Finanzierung der restlichen 80 % auf Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans für die Dauer eines Jahres, wobei die anteilige Zuwendung im Jahr 2016 unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanung 2016 gestellt sei.

 

 

Auf die Nachfrage von Mitglied Schmitz wie 2016 finanziell gesichert würde, antwortet FBL 2 Schütt, dass aufgrund des Prinzips der Jährlichkeit des Haushaltes eine gesicherte Aussage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Die tatsächliche Finanzierung sei abhängig von der Entscheidung des Kreistages bei der Verabschiedung des Haushalts 2016, so dass jetzt lediglich eine Grundsatzerklärung zur Weiterführung in 2016 abgegeben werden kann. Zum aktuellen Zeitpunkt gehe man jedoch nicht davon aus, dass Probleme bei der Finanzierung der Maßnahme in 2016 auftauchen.